Privatpraxis für Physiotherapie eröffnen: der Weg ohne Kassenzulassung
Was du wirklich brauchst, um eine Physiotherapie-Privatpraxis zu gründen: Berufserlaubnis, Finanzamt, Rentenversicherung, Preise — ganz ohne Kassenzulassung.

Für eine reine Privatpraxis brauchst du keine Kassenzulassung und keine PKV-Zulassung. Die staatliche Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung „Physiotherapeut" ist die einzige zwingende fachliche Voraussetzung. Alles Weitere ist Anmeldung und Absicherung: Finanzamt, Gesundheitsamt, Rentenversicherung, Berufsgenossenschaft, Haftpflicht. Wer eine Physiotherapie-Privatpraxis eröffnen will, kommt damit deutlich schlanker los als mit einer Kassenpraxis.
Dieser Leitfaden geht die Voraussetzungen der Reihe nach durch — mit den Paragrafen, die dahinterstehen, und den Punkten, an denen gängige Gründungsratgeber ungenau werden.
- Staatliche Erlaubnis zur Berufsbezeichnung (MPhG)
- Anmeldung beim Finanzamt (Fragebogen zur steuerlichen Erfassung)
- Anzeige beim Gesundheitsamt (in den meisten Bundesländern)
- Meldung bei der Deutschen Rentenversicherung und der BGW
- Berufshaftpflicht vor der ersten Behandlung
- Kassenzulassung nach § 124 SGB V
- Eine gesonderte PKV-Zulassung
- Eine Gewerbeanmeldung oder IHK-Mitgliedschaft
- Praxisräume mit den Kassen-Mindestflächen
- Eine ärztliche Verordnung für jede Behandlung, wenn du sektoraler Heilpraktiker bist
Die staatliche Berufserlaubnis ist die einzige zwingende fachliche Voraussetzung. Alles andere ist Anmeldung oder Absicherung.
Was du wirklich brauchst
Die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung nach dem Masseur- und Physiotherapeutengesetz (MPhG) hast du mit dem staatlichen Examen bereits erworben. Sie ist die einzige berufsrechtliche Hürde. Ein Studienabschluss ist nicht nötig, eine Kammer für Physiotherapeuten gibt es in den meisten Bundesländern nicht, eine Pflichtmitgliedschaft im Berufsverband ebenso wenig.
Damit kannst du Privatversicherte und Selbstzahler behandeln und ihnen eine Rechnung stellen. Ob und wie viel deren Versicherung erstattet, ist eine Sache zwischen Patient und Versicherer — nicht deine.
Warum keine Kassenzulassung nötig ist
Die Kassenzulassung nach § 124 SGB V regelt nur eines: die direkte Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen. Sie ist an einen Rahmenvertrag geknüpft, der unter anderem Berufserfahrung und Praxisräume nach festen Vorgaben verlangt.
Eine Privatpraxis rechnet dagegen direkt mit dem Patienten ab. Der reicht die Rechnung bei seiner privaten Krankenversicherung oder der Beihilfe ein. Für gesetzlich Versicherte bleibt die Behandlung in der Privatpraxis eine Selbstzahlerleistung — eine Erstattung gibt es nur, wenn sie einen Kostenerstattungstarif nach § 13 SGB V gewählt haben, was selten ist.
| Privatpraxis | Kassenpraxis | |
|---|---|---|
| Zulassung | keine, nur die Berufserlaubnis | Zulassung nach § 124 SGB V |
| Patienten | Privatversicherte, Selbstzahler | zusätzlich gesetzlich Versicherte |
| Abrechnung | direkt mit Patient, PKV oder Beihilfe | mit der Krankenkasse |
| Preise | frei, orientiert an § 612 BGB | feste Vergütungssätze der GKV |
| Räume | Baurecht und Hygiene | Mindestflächen und Ausstattung nach Rahmenvertrag |
| Start | jederzeit möglich | Antragsverfahren, meist mit Berufserfahrung |
Du kannst später jederzeit zusätzlich eine Kassenzulassung beantragen (Arbeitsgemeinschaft nach § 124 Abs. 2 SGB V). Die Privatpraxis ist also kein Sackgassen-Modell, sondern ein möglicher erster Schritt mit geringerem Startaufwand.
Räume, Ausstattung, Standort — oder ganz ohne
Hier liegt das häufigste Missverständnis. Die oft zitierten Mindestflächen — je nach Fassung des Rahmenvertrags rund 20 bis 23 Quadratmeter Therapiefläche, zwei Behandlungsbereiche, Notrufanlage — sind Voraussetzungen für die Kassenzulassung, nicht für die Praxisgründung an sich.
Für die reine Privatpraxis gilt:
- Die Räume müssen baurechtlich für die Nutzung als Physiotherapiepraxis zugelassen sein (eventuell Nutzungsänderung beantragen).
- Hygiene und Arbeitsschutz sind einzuhalten; für Geräte gilt die Medizinprodukte-Betreiberverordnung.
- Feste Mindestquadratmeter aus dem SGB V musst du nicht erfüllen.
Und: Eine reine Hausbesuchspraxis ohne festen Praxissitz ist zulässig. Wer mobil startet, spart Miete, Kaution und Umbau.

Darf ich ohne Rezept behandeln?
Nur mit einer sektoralen Heilpraktikererlaubnis für Physiotherapie. Sie erlaubt den Direktzugang: Du darfst Selbstzahler und Privatversicherte ohne ärztliche Verordnung untersuchen und behandeln, begrenzt auf physiotherapeutische Methoden. Eine umfassende heilkundliche Tätigkeit wie beim „großen" Heilpraktiker ist damit nicht abgedeckt.
Ohne diese Erlaubnis brauchst du auch bei Privatpatienten eine ärztliche Verordnung — also ein Privatrezept. Für dessen Fristen gelten eigene Regeln, siehe Wie lange ist eine Physiotherapie-Verordnung gültig?.
Direktzugangsleistungen sind immer Privatleistungen. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt sie nicht, und nicht jeder private Tarif oder jede Heilpraktiker-Zusatzversicherung erstattet sie. Kläre das mit dem Patienten, bevor du behandelst.
Steuern: Freiberufler, EÜR, Umsatzsteuer
Physiotherapie ist ein freier Beruf nach § 18 Abs. 1 EStG (Katalogberuf „Krankengymnast"). Daraus folgt:
- Keine Gewerbeanmeldung, keine Gewerbesteuer, keine IHK. Du meldest die Tätigkeit über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt an (per ELSTER).
- Du darfst den Gewinn per Einnahmenüberschussrechnung ermitteln — eine Bilanz ist nicht nötig. Details im Artikel Einnahmenüberschussrechnung für Heilberufe.
- Heilbehandlungen sind nach § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerfrei, unabhängig vom Umsatz. Verkaufst du zusätzlich Präventionskurse, Wellnessleistungen ohne Indikation oder Waren, sind diese Umsätze steuerpflichtig — dann wird die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG wichtig. Warum die Behandlung selbst steuerfrei ist, steht im Artikel Umsatzsteuerbefreiung für Heilberufe.
Trenne steuerfreie und steuerpflichtige Positionen von Anfang an sauber — auf der Rechnung und in der Buchhaltung. Nachträglich zu entwirren ist deutlich aufwendiger als von Beginn an richtig zu erfassen. Wie eine korrekte Rechnung aufgebaut ist, steht im Ratgeber Rechnung schreiben als Physiotherapeut.

Rentenversicherung: die Falle, die viele Ratgeber übersehen
Selbstständige Physiotherapeuten sind rentenversicherungspflichtig. Rechtsgrundlage ist § 2 Satz 1 Nr. 2 SGB VI: Als „selbständige Pflegepersonen", die auf ärztliche Anordnung tätig sind und keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen, fallen sie in die gesetzliche Rentenversicherung.
- Wer überwiegend ohne ärztliche Verordnung arbeitet — also im Direktzugang als sektoraler Heilpraktiker — wird von dieser Regel meist nicht erfasst.
- Die Meldung bei der Deutschen Rentenversicherung muss innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der Selbstständigkeit erfolgen.
Viele Gründungsratgeber verweisen auf die dreijährige Existenzgründer-Befreiung (§ 6 Abs. 1a SGB VI). Die gilt aber nur für arbeitnehmerähnliche Selbstständige nach § 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI — nicht für die Pflegepersonen nach Nr. 2. Der typische, auf Verordnung arbeitende Physiotherapeut kann sie nicht nutzen. Ob im Einzelfall eine andere Befreiung greift, klärt die DRV.
Rechne den Rentenversicherungsbeitrag also von Anfang an in deine Kalkulation ein. Er ist keine optionale Vorsorge, sondern eine laufende Pflichtabgabe.
Preise festlegen
Für die Physiotherapie gibt es keine amtliche Gebührenordnung wie die GOÄ für Ärzte. Du setzt deine Preise frei fest. Zwei Leitplanken gibt es trotzdem:
- § 612 Abs. 2 BGB — vereinbart ist eine Vergütung in Höhe der „üblichen Vergütung". Ein Preis, der weit über dem Marktüblichen liegt, ohne dass er ausdrücklich vereinbart wurde, ist angreifbar.
- Orientierungswerte: Viele Praxen richten sich nach der GebüTh (Gebührenübersicht für therapeutische Leistungen) oder den Beihilfe-Höchstbeträgen der Bundesbeihilfeverordnung.
Die PKV-Erstattung hängt allein vom Tarif des Patienten ab, nicht von deinem Preis. Manche Tarife zahlen 100 %, andere orientieren sich an den Beihilfesätzen oder einem Prozentsatz davon. Kommuniziere Preise und die mögliche Erstattungslücke transparent; das gehört zu einer sauberen Privatpatienten-Rechnung in der Physiotherapie.
Was kostet die Gründung?
Belastbare Zahlen gibt es nur als Spanne. Für eine Praxis mit eigenen Räumen nennen Gründungsberatungen einmalige Investitionen von 30.000 bis 80.000 Euro — Umbau, Kaution, Liegen und Geräte, IT und Praxissoftware, Marketing, Anlaufkosten. Je nach Standort und Konzept kann es darüber liegen. Laufende Fixkosten bewegen sich oft zwischen 2.000 und 8.000 Euro im Monat.
Eine reine Hausbesuchs- oder Kleinpraxis kommt mit einem Bruchteil aus. Der größte Kostenhebel ist die Entscheidung Räume gegen mobil — nicht die Geräteausstattung.

Die Reihenfolge: Schritt für Schritt
- Berufserlaubnis griffbereit (beglaubigte Kopie für die Behörden).
- Konzept und Kalkulation: Zielgruppe, Direktzugang ja/nein, Räume oder mobil, Preisliste, Finanzierungsbedarf.
- Räume klären (baurechtliche Nutzung) oder mobiles Setup zusammenstellen.
- Finanzamt: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER.
- Gesundheitsamt: Tätigkeit anzeigen (in den meisten Bundesländern Pflicht).
- Deutsche Rentenversicherung: innerhalb von drei Monaten melden.
- BGW (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege) anmelden.
- Berufshaftpflicht abschließen — vor der ersten Behandlung.
- Kranken- und Altersvorsorge ordnen (Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung einplanen).
- Praxissoftware und Abrechnung einrichten, damit Rechnungen von Tag eins GoBD-konform sind — ein Überblick steht unter Abrechnungssoftware für Physiotherapeuten.
- Marketing: Website, Google-Unternehmensprofil, Netzwerk zu Ärzten und Fitnessstudios.
Checkliste zur Gründung
Häufige Missverständnisse
„Ich brauche eine PKV-Zulassung." — Nein. Für die Behandlung und Abrechnung von Privatpatienten genügt die Berufserlaubnis.
„Als Praxisinhaber muss ich ein Gewerbe anmelden." — Nein. Physiotherapie ist ein freier Beruf nach § 18 EStG — kein Gewerbe, keine Gewerbesteuer.
„Als Gründer bin ich drei Jahre von der Rentenversicherung befreit." — Für Physiotherapeuten nach § 2 S. 1 Nr. 2 SGB VI in aller Regel nicht. Die Befreiung nach § 6 Abs. 1a SGB VI betrifft eine andere Gruppe.
„Ohne sektorale Erlaubnis darf ich Selbstzahler frei behandeln." — Nein. Ohne diese Erlaubnis brauchst du auch bei Selbstzahlern eine ärztliche Verordnung.
„Privatpreise muss ich nach der GOÄ berechnen." — Es gibt keine GOÄ für Physiotherapie. Preise sind frei, orientiert an der „üblichen Vergütung".
Dieser Beitrag gibt den Rechtsstand zum Redaktionsschluss allgemein wieder und ersetzt keine Beratung durch Steuerberater, die Deutsche Rentenversicherung oder das zuständige Gesundheitsamt. Landesrechtliche Details können abweichen.
Fazit
Eine Physiotherapie-Privatpraxis zu eröffnen ist regulatorisch schlank: Die staatliche Berufserlaubnis reicht, Kassenzulassung und PKV-Zulassung entfallen, es gibt keine Gewerbeanmeldung und keine Flächenvorgaben. Der Aufwand steckt in den Anmeldungen — Finanzamt, Gesundheitsamt, Rentenversicherung, BGW, Haftpflicht — und in zwei Entscheidungen: Direktzugang mit sektoraler Heilpraktikererlaubnis ja oder nein, und eigene Räume oder mobil. Wer die Rentenversicherungspflicht von Anfang an einkalkuliert und Preise transparent kommuniziert, startet ohne böse Überraschungen.
Häufig gestellte Fragen
Brauche ich eine Kassenzulassung, um eine Physiotherapie-Praxis zu eröffnen?
Muss ich für eine Physiotherapie-Praxis ein Gewerbe anmelden?
Darf ich in einer Privatpraxis ohne ärztliche Verordnung behandeln?
Bin ich als selbstständige Physiotherapeutin rentenversicherungspflichtig?
Wie lege ich die Preise in meiner Privatpraxis fest?
Was kostet es, eine Physiotherapie-Privatpraxis zu eröffnen?
Quellen
- Masseur- und Physiotherapeutengesetz (MPhG) — Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung
- § 18 EStG — Einkünfte aus selbständiger Arbeit (Katalogberufe)
- § 124 SGB V — Zulassung zur Heilmittelversorgung und § 4 Nr. 14 UStG — Steuerbefreiung für Heilbehandlungen
- § 2 SGB VI — Versicherungspflicht selbständig Tätiger und § 6 Abs. 1a SGB VI — Befreiung in der Existenzgründungsphase
- § 612 BGB — Vergütung / übliche Vergütung
- BMWK-Existenzgründungsportal: „Freiberuflicher Physiotherapeut — Voraussetzungen zur Eröffnung einer Praxis"
- Physio Deutschland (Deutscher Verband für Physiotherapie): Fachinformation Rentenversicherungspflicht selbständiger Physiotherapeuten
- PKV-Serviceportal privat-patienten.de: Heilmittel für Privatpatienten; Bundesbeihilfeverordnung (Beihilfe-Höchstbeträge)

Über den Autor
Benjamin Krug
Benjamin Krug ist Gründer von Invofy und beschäftigt sich seit über 10 Jahren mit der GoBD-konformen Rechnungs- und Praxisverwaltung für Heilberufe. Er arbeitet eng mit Physio-, Ergo-, Logo- und Psychotherapie-Praxen zusammen und übersetzt komplexe steuer- und abrechnungsrechtliche Vorgaben (§14 UStG, §4 Nr. 14 UStG, GoBD, E-Rechnung) in praktikable Abläufe. Invofy entstand aus der Beobachtung, dass Therapiepraxen zwischen Excel-Tabellen und überdimensionierten Praxis-Systemen keine passende, rechtssichere Lösung finden. Alle Inhalte werden nach bestem Wissen recherchiert und mit den genannten Quellen belegt — sie ersetzen jedoch keine individuelle Steuerberatung.
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