Compliance

GoBD-konforme Rechnungen — Was du als Selbstständiger wissen musst

GoBD — dieses Kürzel klingt sperrig, hat aber weitreichende Konsequenzen für jeden Selbstständigen in Deutschland. Die Grundsätze regeln, wie du deine Geschäftsunterlagen führen, aufbewahren und archivieren musst. Wer sie ignoriert, riskiert empfindliche Strafen bei der nächsten Betriebsprüfung. Hier erfährst du, was wirklich wichtig ist.

Was ist GoBD?

GoBD steht für „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“. Die Verordnung des Bundesfinanzministeriums regelt seit 2015 (zuletzt aktualisiert 2019), wie Unternehmen ihre Buchführung digital organisieren müssen.

Die GoBD betrifft jeden Steuerpflichtigen — vom Freelancer über den Kleinunternehmer bis zum Konzern. Auch wenn du keine Bilanzierungspflicht hast und nur eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) erstellst, musst du die GoBD-Anforderungen erfüllen.

Kurz gesagt: Die GoBD stellt sicher, dass das Finanzamt jederzeit nachvollziehen kann, wie deine Geschäftszahlen zustande gekommen sind — lückenlos, manipulationssicher und über den gesamten Aufbewahrungszeitraum.

Die wichtigsten GoBD-Anforderungen für Rechnungen

Die GoBD definiert fünf zentrale Prinzipien, die für alle steuerrelevanten Dokumente gelten — insbesondere für Rechnungen:

Unveränderbarkeit

Eine einmal erstellte und versendete Rechnung darf nachträglich nicht mehr verändert werden. Korrekturen sind nur durch Storno und Neuausstellung zulässig. Word- und Excel-Dateien erfüllen diese Anforderung nicht, da sie jederzeit bearbeitet werden können.

Nachvollziehbarkeit

Jeder Geschäftsvorfall muss lückenlos vom Beleg über die Buchung bis zum Jahresabschluss nachvollziehbar sein — und umgekehrt. Das bedeutet: Zu jeder Buchung gehört ein Beleg, zu jedem Beleg eine nachvollziehbare Verarbeitung.

Vollständigkeit

Alle Geschäftsvorfälle müssen vollständig und lückenlos erfasst werden. Keine Rechnung darf fehlen, keine Transaktion darf untergehen. Fortlaufende Rechnungsnummern helfen, Lücken sofort zu erkennen.

Zeitgerechtheit

Geschäftsvorfälle müssen zeitnah erfasst werden. Rechnungen sollten innerhalb von zehn Tagen nach Leistungserbringung erstellt und verbucht werden. Monatelanges Sammeln und nachträgliches Erfassen ist nicht GoBD-konform.

Ordnung

Alle Dokumente müssen systematisch geordnet und auffindbar sein. Ein Prüfer muss sich in angemessener Zeit einen Überblick verschaffen können. Chaotische Ordnerstrukturen oder unbeschriftete Dateien widersprechen dem Ordnungsprinzip.

Aufbewahrungspflichten

Rechnungen — sowohl die, die du ausstellst, als auch die, die du erhältst — müssen zehn Jahre lang aufbewahrt werden. Die Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Rechnung ausgestellt wurde. Eine Rechnung vom 15. März 2026 muss also bis zum 31. Dezember 2036 archiviert werden.

Wichtig: Digitale Rechnungen müssen auch digital archiviert werden. Es reicht nicht, eine E-Mail-Rechnung auszudrucken und den Ausdruck abzuheften. Das Original muss in seinem Ursprungsformat erhalten bleiben — revisionssicher und unveränderbar.

Revisionssicherheit bedeutet in der Praxis: Die Dateien dürfen nicht nachträglich bearbeitbar sein (keine Word/Excel-Dateien), müssen vor Verlust geschützt sein (Backups) und bei einer Betriebsprüfung maschinell auswertbar vorliegen. PDF-Dateien aus einer professionellen Rechnungssoftware erfüllen diese Anforderungen in der Regel.

Wie Rechnungssoftware GoBD-Konformität sicherstellt

Professionelle Rechnungssoftware wie Invofy ist darauf ausgelegt, die GoBD-Anforderungen automatisch zu erfüllen. Folgende Mechanismen sorgen dafür, dass du ohne zusätzlichen Aufwand konform arbeitest:

  • Audit-Trail: Jede Änderung an einer Rechnung wird protokolliert — wer hat wann was geändert? So ist die Nachvollziehbarkeit jederzeit gegeben.
  • Unveränderbare Rechnungen: Sobald eine Rechnung finalisiert ist, kann sie nicht mehr editiert oder gelöscht werden. Korrekturen erfolgen ausschließlich über Stornorechnungen.
  • Fortlaufende Nummerierung: Rechnungsnummern werden automatisch und lückenlos vergeben. Datenbankbasierte Sperren verhindern doppelte oder fehlende Nummern.
  • Digitale Archivierung: Alle Rechnungen werden revisionssicher gespeichert und sind über den gesamten Aufbewahrungszeitraum zugänglich.
  • DATEV-Export: Strukturierte Exporte ermöglichen die nahtlose Übergabe an den Steuerberater. Mehr dazu in unserem Ratgeber zum DATEV-Export.

GoBD-Checkliste für Selbstständige

Prüfe anhand dieser Checkliste, ob deine Rechnungsstellung GoBD-konform ist:

0 von 10 Punkten erfüllt.

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