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Mehr erfahrenGeburtsvorbereitungskurse, Wochenbettbetreuung und mehr – einfach und korrekt abrechnen.
Jetzt startenHeilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin sind nach §4 Nr. 14 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Das bedeutet: Sie weisen auf Ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer aus.
USt-befreit
Therapeutische Behandlungen mit medizinischer Indikation – sowohl Kassen- als auch Privatleistungen
Achtung bei Zusatzleistungen
Wellness-Massagen, Fitness-Kurse ohne medizinische Indikation und Kosmetikbehandlungen sind nicht befreit
Invofy hilft
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