Privatpatienten-Rechnung in der Physiotherapie: Preise, Pflichtangaben & Muster
Wie rechnest du Privatpatienten und Selbstzahler in der Physiopraxis ab? Preise nach GebüTH, Pflichtangaben, PKV vs. Beihilfe, USt-Hinweis und eine Muster-Rechnung zum Nachbauen.

Die kurze Antwort: Du schreibst die Rechnung immer an den Patienten — nicht an dessen Versicherung — und darfst deinen Preis frei festlegen. Was viele unsicher macht, sind drei Dinge: die richtige Preishöhe, die korrekten Pflichtangaben und der Unterschied zwischen Privatversicherten, Beihilfeberechtigten und reinen Selbstzahlern. Genau das klären wir hier — inklusive einer Muster-Rechnung zum Nachbauen.
Wenn du die Grundlagen des Rechnungschreibens als Physiotherapeut noch brauchst, starte mit unserem Ratgeber Rechnung schreiben als Physiotherapeut. Dieser Artikel geht speziell auf die Privatabrechnung ein.
Privatpatient, PKV, Beihilfe, Selbstzahler — wer ist wer?
Ein häufiges Missverständnis: „Privatpatient" ist nicht gleich „Privatpatient". Für deine Rechnung ist die Unterscheidung wichtig, weil sie bestimmt, wie der Patient später erstattet bekommt — die Rechnung selbst stellst du aber immer an den Patienten.
- Privatversicherte (PKV): reichen Rechnung bei ihrer Versicherung ein
- Beihilfeberechtigte: Beihilfe + Rest-PKV, oft mit Höchstbeträgen
- Reine Selbstzahler: zahlen alles selbst, keine Erstattung
- GKV-Versicherte mit Privatrezept: zahlen selbst, ggf. teils erstattet
- PKV: erstattet je nach Tarif, teils gekürzt
- Beihilfe: Höchstbeträge laut Beihilfeverordnung — Differenz trägt Patient
- Selbstzahler: keine Erstattung
- Wichtig: Kürzungen der Versicherung sind nicht dein Problem — dein Honorar bleibt
Du bist Vertragspartner des Patienten, nicht der Versicherung.
Wie viel darfst du verlangen? Preise nach GebüTH
Für Heilmittel bei Privatversicherten gibt es kein allgemeingültiges Gebührenverzeichnis. Das heißt: Du kannst deine Preise weitgehend frei festlegen. Als Orientierung hat sich die GebüTH (Gebührenübersicht für Therapeuten) etabliert — sie lehnt sich an die Logik der Gebührenordnung für Ärzte (GoÄ) an und arbeitet mit Steigerungssätzen auf den GKV-Satz.
| Steigerungssatz | Typische Verwendung |
|---|---|
| 1,4× | von GebüTH empfohlene Preisuntergrenze für Privatpatienten |
| 1,8× | häufiger Standard in Privatpraxen |
| 2,3× | gehobene Privatpraxen / Ballungsräume |
Zur Einordnung typische Spannen (Orientierung, keine festen Vorgaben):
| Leistung | GKV-Satz (ca.) | Privatpreis-Spanne (ca.) |
|---|---|---|
| Krankengymnastik (KG) | 17–22 € | 35–65 € |
| Manuelle Therapie (MT) | 23–28 € | 45–75 € |
| Manuelle Lymphdrainage (MLD 45 Min.) | 40–47 € | 70–110 € |
| Krankengymnastik am Gerät (KGG) | 30–40 € | 60–95 € |

Pflichtangaben auf der Privatrechnung
Eine Privatrechnung ist eine ganz normale Rechnung im Sinne des §14 UStG — plus ein paar heilmittelspezifische Angaben. Konkret gehören darauf:
- Name und Anschrift der Praxis und des Patienten
- Steuernummer (oder USt-IdNr.) der Praxis
- Fortlaufende, einmalige Rechnungsnummer
- Rechnungsdatum
- Konkrete Leistung: nicht „Physiotherapie", sondern z. B. „Krankengymnastik (KG), 6× à 20 Min."
- Diagnose / Verordnungsbezug (Arzt, Datum der Verordnung)
- Gesamtbetrag
- USt-Hinweis: „Umsatzsteuerfrei nach §4 Nr. 14 UStG"
Die allgemeinen Pflichtangaben erklären wir ausführlich im Ratgeber Pflichtangaben auf der Rechnung. Warum der USt-Hinweis nötig ist und wann eine Leistung doch steuerpflichtig wird, steht im Artikel Umsatzsteuerbefreiung für Heilberufe.
So sieht eine korrekte Privatrechnung aus
Rechnung
Physiopraxis Lena Berg · Hauptstraße 1 · 12345 Musterstadt · St.-Nr. 12/345/67890
Rechnungsempfänger
Frau Maria Muster · Beispielweg 7 · 12345 Musterstadt
Nr. 2026-0042
Datum 28.06.2026
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Krankengymnastik (KG), 6× à 20 Min. | 270,00 € |
| Manuelle Therapie (MT), 3× à 20 Min. | 165,00 € |
| Gesamt | 435,00 € |
Brauchst du ein Privatrezept?
Für die Umsatzsteuerfreiheit als Heilbehandlung ist in der Regel eine ärztliche oder heilpraktische Verordnung nötig — das Privatrezept. Es belegt das therapeutische Ziel. Ein Privatrezept unterscheidet sich vom Kassenrezept vor allem dadurch, dass der Patient in Vorleistung geht.
Ausfallhonorar und Behandlungsvertrag
Gerade bei Selbstzahlern lohnt sich ein schriftlicher Behandlungsvertrag mit Honorar- und Ausfallregelung. Erscheint ein Patient trotz verbindlich vereinbartem Termin nicht, kannst du ein Ausfallhonorar verlangen — vorausgesetzt, die Regelung ist wirksam vereinbart und der Termin war fest gebucht.
Steuerfreie und steuerpflichtige Positionen trennen
Viele Praxen mischen: steuerfreie Heilbehandlung + steuerpflichtiger Warenverkauf (z. B. Tape, Creme) oder Wellness. Beides darf auf eine Rechnung, muss aber klar getrennt ausgewiesen werden — die steuerfreie Position mit §4-Nr.-14-Hinweis, die steuerpflichtige mit Steuersatz (außer bei Kleinunternehmer-Status). Wie das zusammenspielt, erklärt der Artikel zur Umsatzsteuerbefreiung für Heilberufe.
Checkliste: korrekte Privatrechnung
Häufige Missverständnisse
„Ich rechne mit der privaten Krankenversicherung ab." — Nein. Du rechnest mit dem Patienten ab; er holt sich die Erstattung selbst.
„Es gibt feste Preise für Privatpatienten." — Nein. Es gibt keine verbindliche Gebührenordnung; die GebüTH ist nur eine Orientierung.
„Wenn die PKV kürzt, bekomme ich weniger." — Nein. Dein Honorar schuldet der Patient in voller Höhe; Kürzungen sind seine Sache mit der Versicherung.
Fazit
Privatabrechnung in der Physiotherapie ist unkompliziert, wenn drei Dinge stimmen: Du adressierst die Rechnung an den Patienten, legst deinen Preis bewusst fest (GebüTH als Leitplanke) und führst alle Pflichtangaben inklusive USt-Hinweis sauber auf. Für steuerpflichtige Extras gilt: getrennt ausweisen.
Häufig gestellte Fragen
Wie viel darf ich Privatpatienten in der Physiotherapie berechnen?
Welche Angaben müssen auf eine Privatrechnung in der Physiotherapie?
Brauche ich für Privatpatienten ein Rezept?
Was ist der Unterschied zwischen PKV, Beihilfe und reinem Selbstzahler?
Muss ich auf der Privatrechnung Umsatzsteuer ausweisen?
Kann ich ein Ausfallhonorar berechnen?
Quellen
- §14 UStG — Ausstellung von Rechnungen (Pflichtangaben)
- §4 Nr. 14 UStG — Steuerbefreiung für Heilbehandlungen
- GebüTH — Gebührenübersicht für Therapeuten (Buchner), Orientierung für Privatpreise und Steigerungssätze
- PKV-Serviceportal: Heilmittel für Privatpatienten (Erstattungslogik PKV/Beihilfe)
- Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) — Höchstbeträge für Heilmittel bei Beihilfeberechtigten

Über den Autor
Benjamin Krug
Benjamin Krug ist Gründer von Invofy und beschäftigt sich seit über 10 Jahren mit der GoBD-konformen Rechnungs- und Praxisverwaltung für Heilberufe. Er arbeitet eng mit Physio-, Ergo-, Logo- und Psychotherapie-Praxen zusammen und übersetzt komplexe steuer- und abrechnungsrechtliche Vorgaben (§14 UStG, §4 Nr. 14 UStG, GoBD, E-Rechnung) in praktikable Abläufe. Invofy entstand aus der Beobachtung, dass Therapiepraxen zwischen Excel-Tabellen und überdimensionierten Praxis-Systemen keine passende, rechtssichere Lösung finden. Alle Inhalte werden nach bestem Wissen recherchiert und mit den genannten Quellen belegt — sie ersetzen jedoch keine individuelle Steuerberatung.
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