Praxis-Organisation

Privatpatienten & Privatrezept abrechnen – Physiotherapie 2026

Privatpatienten und Privatrezept in der Physiotherapie richtig abrechnen: Kassensätze 2026, GebüTh-Spanne (1,4–2,3×), Beihilfe-Höchstbeträge, Pflichtangaben und eine Muster-Rechnung zum Nachbauen.

Benjamin Krug15 Min. LesezeitAktualisiert 6. Oktober 2026
Therapeutin erstellt eine Privatrechnung am Empfang der Praxis
Foto: RDNE Stock project / Pexels

Die kurze Antwort: Du schreibst die Rechnung immer an den Patienten — nicht an dessen Versicherung — und darfst deinen Preis frei festlegen. Was viele unsicher macht, sind vier Dinge: die richtige Preishöhe, der Ablauf beim Privatrezept, die korrekten Pflichtangaben und der Unterschied zwischen Privatversicherten, Beihilfeberechtigten und reinen Selbstzahlern. Genau das klären wir hier — mit den Kassensätzen 2026, den aktuellen Beihilfe-Höchstbeträgen und einer Muster-Rechnung zum Nachbauen.

Wenn du die Grundlagen des Rechnungschreibens als Physiotherapeut noch brauchst, starte mit unserem Ratgeber Rechnung schreiben in der Physiotherapie. Dieser Artikel geht speziell auf die Privatabrechnung ein.

Privatpatient, PKV, Beihilfe, Selbstzahler — wer ist wer?

Ein häufiges Missverständnis: „Privatpatient" ist nicht gleich „Privatpatient". Für deine Rechnung ist die Unterscheidung wichtig, weil sie bestimmt, wie der Patient später erstattet bekommt — die Rechnung selbst stellst du aber immer an den Patienten.

An wen geht die Rechnung — und wer erstattet?
Du rechnest immer an den Patienten
  • Privatversicherte (PKV): reichen Rechnung bei ihrer Versicherung ein
  • Beihilfeberechtigte: Beihilfe + Rest-PKV, mit Höchstbeträgen
  • Reine Selbstzahler: zahlen alles selbst, keine Erstattung
  • GKV-Versicherte mit Privatrezept: zahlen selbst, ggf. Zusatzversicherung
Erstattung läuft unterschiedlich
  • PKV: erstattet je nach Tarif, teils gekürzt
  • Beihilfe: Höchstbeträge laut Beihilfeverordnung — Differenz trägt Patient
  • Selbstzahler: keine Erstattung
  • Wichtig: Kürzungen der Versicherung sind nicht dein Problem — dein Honorar bleibt

Du bist Vertragspartner des Patienten, nicht der Versicherung.

Kürzt die PKV dem Patienten die Erstattung, betrifft das das Verhältnis Patient–Versicherung, nicht deine Forderung. Dein vereinbartes Honorar schuldet dir der Patient in voller Höhe.

Wie viel darfst du verlangen? Preise nach GebüTH

Für Heilmittel bei Privatpatienten gibt es keine gesetzliche Gebührenordnung. Du legst deine Preise also frei fest. Haben Praxis und Patient nichts vereinbart, schuldet der Patient die übliche Vergütung (§ 612 Abs. 2 BGB) — deshalb lohnt sich eine schriftliche Preisvereinbarung vor der ersten Behandlung.

Als Orientierung für „üblich" hat sich die GebüTh (Gebührenübersicht für Therapeuten, Buchner Verlag) etabliert. Sie ist kein Gesetz, sondern eine private Übersicht der in Deutschland üblichen Vergütungen — verbindlich wird sie nur, wenn du sie in der Honorarvereinbarung zugrunde legst. Ihre Kernregel (§ 4 Abs. 1, 11. Auflage): Die Gebühr beträgt das 1,4- bis 2,3-Fache des Regelsatzes, und Regelsatz ist der bundeseinheitliche Höchstsatz der gesetzlichen Krankenversicherung. Wer über dem 2,3-Fachen liegt, muss das laut GebüTh begründen können (z. B. besonderer Aufwand).

Mit den Kassensätzen, die seit dem 01.01.2026 gelten, ergibt das:

LeistungKassensatz 2026GebüTh-Spanne (1,4× – 2,3×)
Krankengymnastik (KG), 15–25 Min.29,63 €41,48 € – 68,15 €
Manuelle Therapie (MT), 15–25 Min.35,59 €49,83 € – 81,86 €
Manuelle Lymphdrainage (MLD), 30 Min.35,97 €50,36 € – 82,73 €
Manuelle Lymphdrainage (MLD), 45 Min.53,94 €75,52 € – 124,06 €
Gerätegestützte Krankengymnastik (KGG), 60 Min.55,81 €78,13 € – 128,36 €
Klassische Massagetherapie (KMT), 15–20 Min.21,63 €30,28 € – 49,75 €

Die Spannen sind unsere Berechnung auf Basis der Vergütungsliste nach § 125 SGB V (gültig ab 01.01.2026) und der GebüTh-Regel — eine Orientierung, keine Vorgabe. Die Kassensätze werden regelmäßig angepasst; prüfe die Werte, bevor du deine Preisliste festlegst, und kommuniziere deine Preise vorab transparent, am besten über eine schriftliche Honorarvereinbarung.

Manuelle Therapie in der Physiopraxis
Benenne die konkrete Leistung (KG, MT, MLD) — nicht pauschal 'Physiotherapie'. · Foto: Yan Krukau / Pexels

Beihilfe: Höchstbeträge im Blick behalten

Bei Beihilfeberechtigten (Beamte, Richter, Soldaten und ihre Angehörigen) erstattet die Beihilfe Heilmittel nur bis zu Höchstbeträgen. Für Bundesbeamte stehen sie in Anlage 9 der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV); die Länder haben eigene Beihilfeverordnungen mit eigenen Werten.

LeistungBeihilfe-Höchstbetrag (Bund)zum Vergleich: Kassensatz 2026
Krankengymnastik, Einzelbehandlung29,00 €29,63 €
Manuelle Therapie34,80 €35,59 €
Manuelle Lymphdrainage, 45 Min.52,70 €53,94 €
Gerätegestützte Krankengymnastik54,50 €55,81 €

Das Bemerkenswerte: Die Höchstbeträge der Bundesbeihilfe liegen sogar unter den Kassensätzen. Jeder übliche Privatpreis führt bei Beihilfeberechtigten deshalb zu einem Eigenanteil — Beihilfe und ergänzende PKV erstatten zusammen nur bis zum Höchstbetrag, die Differenz trägt der Patient selbst.

Rechtlich ist das unproblematisch: Dein vereinbartes Honorar bleibt bestehen. Praktisch solltest du Beihilfeberechtigte aber vor der Behandlung darauf hinweisen, damit es bei der Abrechnung keine Überraschung gibt. Die GebüTh empfiehlt dafür den ausdrücklichen Hinweis in der Honorarvereinbarung, dass sie unabhängig von der Erstattungspraxis der Kostenträger gilt.

Nenne dem Patienten deinen Preis pro Leistung konkret — welchen Anteil seine Beihilfestelle und seine PKV übernehmen, klärt er dort. Landesbeamte: Werte der jeweiligen Landesbeihilfeverordnung gelten, nicht die des Bundes.

Privatrezept abrechnen: Schritt für Schritt

Ein Privatrezept (Privatverordnung) ist die ärztliche oder heilpraktische Verordnung eines Heilmittels außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung. Anders als die Kassenverordnung (Muster 13) unterliegt es nicht der Heilmittel-Richtlinie — es gibt also weder die 28-Tage-Frist bis zum Behandlungsbeginn noch die 14-Tage-Unterbrechungsregel. So rechnest du ab:

Privatrezept abrechnen in 5 Schritten
  1. 1
    Schritt 1
    Rezept prüfen: Diagnose, Heilmittel, Anzahl, Arzt/HP, Datum
  2. 2
    Schritt 2
    Preis vorab schriftlich vereinbaren (Honorarvereinbarung)
  3. 3
    Schritt 3
    Behandeln und jede Sitzung mit Datum dokumentieren
  4. 4
    Schritt 4
    Rechnung an den Patienten mit Pflichtangaben und Behandlungsdaten
  5. 5
    Schritt 5
    Patient zahlt und reicht bei PKV/Beihilfe ein

Grafik: Invofy

1. Rezept prüfen. Stehen Diagnose, Heilmittel (z. B. KG, MT), Anzahl der Behandlungen, Aussteller und Datum drauf? Fehlt etwas, kläre es vor der ersten Sitzung — die Angaben übernimmst du später in die Rechnung, und PKV wie Beihilfe prüfen sie.

2. Preis vorab vereinbaren. Lege deine Preise pro Leistung schriftlich fest (siehe Preise nach GebüTH). Bei Beihilfeberechtigten auf den voraussichtlichen Eigenanteil hinweisen.

3. Behandeln und dokumentieren. Halte für jede Sitzung das Datum fest — du brauchst es für die Rechnung.

4. Rechnung stellen. An den Patienten, mit allen Pflichtangaben — darunter die Behandlungsdaten, der Verordnungsbezug (Arzt, Datum der Verordnung) und der Hinweis „Umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 14 UStG". Ob du nach jeder Sitzung oder gesammelt am Ende der Serie abrechnest, vereinbarst du mit dem Patienten.

5. Zahlung und Erstattung. Der Patient zahlt dich und reicht Rechnung — in der Regel zusammen mit der Verordnung — bei seiner PKV bzw. Beihilfestelle ein. Wie viel erstattet wird, hängt von seinem Tarif ab; an deiner Forderung ändert das nichts.

Wie lange ist ein Privatrezept gültig? Gesetzliche Fristen wie bei Kassenrezepten gibt es nicht. Ob eine Verordnung noch erstattet wird, entscheiden PKV-Tarif bzw. Beihilfestelle — einzelne Kostenträger erwarten einen zeitnahen Behandlungsbeginn. Liegt das Rezept schon länger zurück, sollte der Patient das vor der ersten Sitzung bei seinem Kostenträger klären.

Wer regelmäßig Privatrezepte abrechnet, spart mit Software Zeit: Patientendaten, Leistungen und Preise einmal anlegen, Behandlungsserien erfassen — die Rechnung entsteht dann aus den dokumentierten Terminen. Wie das in Invofy aussieht, zeigt die Seite Privatpatienten-Abrechnung für Physiopraxen.

Pflichtangaben auf der Privatrechnung

Eine Privatrechnung ist eine ganz normale Rechnung im Sinne des § 14 UStG — plus ein paar heilmittelspezifische Angaben. Konkret gehören darauf:

  1. Name und Anschrift der Praxis und des Patienten
  2. Steuernummer (oder USt-IdNr.) der Praxis
  3. Fortlaufende, einmalige Rechnungsnummer
  4. Rechnungsdatum
  5. Behandlungsdaten — der Zeitpunkt der Leistung (§ 14 Abs. 4 Nr. 6 UStG), also das Datum jeder Sitzung bzw. der Behandlungszeitraum
  6. Konkrete Leistung: nicht „Physiotherapie", sondern z. B. „Krankengymnastik (KG), 6× à 20 Min."
  7. Diagnose / Verordnungsbezug (Arzt, Datum der Verordnung)
  8. Gesamtbetrag
  9. USt-Hinweis: „Umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 14 UStG"

Die allgemeinen Pflichtangaben erklären wir ausführlich im Ratgeber Pflichtangaben auf der Rechnung. Warum der USt-Hinweis nötig ist und wann eine Leistung doch steuerpflichtig wird, steht im Artikel Umsatzsteuerbefreiung für Heilberufe.

So sieht eine korrekte Privatrechnung aus

Rechnung

Physiopraxis Lena Berg · Hauptstraße 1 · 12345 Musterstadt · St.-Nr. 12/345/67890

Rechnungsempfänger

Frau Maria Muster · Beispielweg 7 · 12345 Musterstadt

Nr. 2026-0042

Datum 28.06.2026

Diagnose: M54.5 Kreuzschmerz · Verordnung Dr. Schmidt vom 01.06.2026
LeistungBetrag
Krankengymnastik (KG), 6× à 20 Min. (02.06., 05.06., 09.06., 12.06., 16.06., 19.06.2026)270,00 €
Manuelle Therapie (MT), 3× à 20 Min. (23.06., 25.06., 27.06.2026)165,00 €
Gesamt435,00 €
Umsatzsteuerfrei nach §4 Nr. 14 UStG · Zahlbar innerhalb 14 Tagen
Muster — Beispielwerte. Preise frei wählbar (Orientierung: GebüTH).

Zum Nachbauen gibt es die kostenlose Rechnungsvorlage für Therapeuten mit vorbelegtem §4-Nr.-14-Hinweis. Wenn du regelmäßig privat abrechnest, lohnt eine Software für die Privatpatienten-Abrechnung, die Nummernkreis, Steuerhinweis und Patientenstamm automatisch verwaltet.

Brauchst du ein Privatrezept?

Für die Umsatzsteuerfreiheit als Heilbehandlung ist in der Regel eine ärztliche oder heilpraktische Verordnung nötig — das Privatrezept. Es belegt das therapeutische Ziel. Ohne Verordnung und ohne therapeutisches Ziel (z. B. Wellness) ist die Leistung dagegen umsatzsteuerpflichtig.

Ausfallhonorar und Behandlungsvertrag

Gerade bei Selbstzahlern lohnt sich ein schriftlicher Behandlungsvertrag mit Honorar- und Ausfallregelung. Erscheint ein Patient trotz verbindlich vereinbartem Termin nicht, kannst du ein Ausfallhonorar verlangen — vorausgesetzt, die Regelung ist wirksam vereinbart und der Termin war fest gebucht.

Das Ausfallhonorar ist kein Entgelt für eine erbrachte Heilbehandlung. Da keine Leistung erbracht wurde, wird es überwiegend als nicht umsatzsteuerbarer Schadenersatz eingeordnet — vgl. zu Ausfallhonoraren nach Vertragsauflösung BFH, Urteil v. 26.08.2021 – V R 13/19. Die Einordnung ist einzelfallabhängig — kläre sie mit deinem Steuerberater und weise das Ausfallhonorar getrennt von Behandlungspositionen aus. Mehr dazu im Artikel Terminausfall & Ausfallhonorar abrechnen.

Steuerfreie und steuerpflichtige Positionen trennen

Viele Praxen mischen: steuerfreie Heilbehandlung + steuerpflichtiger Warenverkauf (z. B. Tape, Creme) oder Wellness. Beides darf auf eine Rechnung, muss aber klar getrennt ausgewiesen werden — die steuerfreie Position mit §4-Nr.-14-Hinweis, die steuerpflichtige mit Steuersatz (außer bei Kleinunternehmer-Status nach §19 UStG). Wie das zusammenspielt, erklärt der Artikel zur Umsatzsteuerbefreiung für Heilberufe.

Checkliste: korrekte Privatrechnung

Häufige Missverständnisse

„Ich rechne mit der privaten Krankenversicherung ab." — Nein. Du rechnest mit dem Patienten ab; er holt sich die Erstattung selbst.

„Es gibt feste Preise für Privatpatienten." — Nein. Es gibt keine gesetzliche Gebührenordnung; die GebüTh ist eine Orientierung, die erst durch Vereinbarung verbindlich wird.

„Die Beihilfe zahlt mindestens den Kassensatz." — Nein. Die Höchstbeträge der Bundesbeihilfe liegen teils sogar darunter (KG: 29,00 € gegenüber 29,63 €).

„Für ein Privatrezept gilt die 28-Tage-Frist." — Nein. Die Fristen der Heilmittel-Richtlinie gelten nur für Kassenverordnungen.

„Wenn die PKV kürzt, bekomme ich weniger." — Nein. Dein Honorar schuldet der Patient in voller Höhe; Kürzungen sind seine Sache mit der Versicherung.

Fazit

Privatabrechnung in der Physiotherapie ist unkompliziert, wenn vier Dinge stimmen: Du adressierst die Rechnung an den Patienten, legst deinen Preis bewusst und schriftlich fest (GebüTh-Spanne als Leitplanke, Beihilfe-Eigenanteil im Blick), führst alle Pflichtangaben inklusive Behandlungsdaten und USt-Hinweis auf und arbeitest Privatrezepte in den fünf Schritten ab. Für steuerpflichtige Extras gilt: getrennt ausweisen.

Häufig gestellte Fragen

Wie viel darf ich Privatpatienten in der Physiotherapie berechnen?
Es gibt keine gesetzliche Gebührenordnung für Heilmittel — du legst deine Privatpreise frei fest, geschuldet ist ohne Vereinbarung die übliche Vergütung (§ 612 Abs. 2 BGB). Als Orientierung nennt die GebüTh das 1,4- bis 2,3-Fache des bundeseinheitlichen Kassensatzes. Für Krankengymnastik (Kassensatz 2026: 29,63 €) ergibt das rund 41 bis 68 € pro Einheit.
Wie rechne ich ein Privatrezept in der Physiotherapie ab?
Rezept prüfen (Diagnose, Heilmittel, Anzahl), Preis vorab schriftlich vereinbaren, behandeln, dann eine Rechnung an den Patienten stellen — mit allen Pflichtangaben, den Behandlungsdaten, dem Verordnungsbezug und dem Hinweis auf die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 UStG. Der Patient zahlt dich und reicht Rechnung (und meist die Verordnung) selbst bei seiner PKV oder Beihilfe ein.
Wie lange ist ein Privatrezept für Physiotherapie gültig?
Für Privatrezepte gelten die Fristen der Heilmittel-Richtlinie (28 bzw. 14 Tage bis Behandlungsbeginn) nicht — die gelten nur für Kassenverordnungen. Ob eine Verordnung noch erstattet wird, entscheiden PKV-Tarif bzw. Beihilfestelle. Bei länger zurückliegenden Rezepten sollte der Patient das vor Behandlungsbeginn bei seinem Kostenträger klären.
Welche Angaben müssen auf eine Privatrechnung in der Physiotherapie?
Name und Anschrift von Praxis und Patient, Steuernummer, fortlaufende Rechnungsnummer, Rechnungsdatum, die Behandlungsdaten (Zeitpunkt der Leistung), die konkrete Leistung (z. B. KG, MT) mit Anzahl und Dauer, Diagnose bzw. Verordnungsbezug, der Gesamtbetrag und ein Hinweis auf die Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 UStG.
Was ist der Unterschied zwischen PKV, Beihilfe und reinem Selbstzahler?
Privatversicherte reichen deine Rechnung bei ihrer Versicherung ein und bekommen je nach Tarif erstattet. Beihilfeberechtigte erhalten anteilig Beihilfe plus Rest-PKV — die Beihilfe des Bundes erstattet Heilmittel nur bis zu Höchstbeträgen (z. B. Krankengymnastik 29,00 €), die Differenz trägt der Patient. Reine Selbstzahler zahlen alles selbst. In allen Fällen stellst du die Rechnung an den Patienten.
Muss ich auf der Privatrechnung Umsatzsteuer ausweisen?
Nein, sofern es sich um eine steuerfreie Heilbehandlung handelt. Dann weist du keine Umsatzsteuer aus und vermerkst „Umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 14 UStG". Steuerpflichtige Zusatzleistungen müssen separat mit Steuer ausgewiesen werden — außer du bist Kleinunternehmer.
Kann ich ein Ausfallhonorar berechnen?
Ja, wenn ein wirksamer Behandlungsvertrag mit Ausfallregelung besteht und der Termin verbindlich vereinbart war. Da keine Leistung erbracht wurde, wird das Ausfallhonorar überwiegend als nicht umsatzsteuerbarer Schadenersatz eingeordnet (vgl. zu Ausfallhonoraren nach Vertragsauflösung BFH, Urteil v. 26.08.2021 – V R 13/19). Die Einordnung ist einzelfallabhängig — im Zweifel mit dem Steuerberater klären.

Quellen

Foto von Benjamin Krug

Über den Autor

Benjamin Krug

Benjamin Krug ist Gründer von Invofy und beschäftigt sich seit über 10 Jahren mit der GoBD-konformen Rechnungs- und Praxisverwaltung für Heilberufe. Er arbeitet eng mit Physio-, Ergo-, Logo- und Psychotherapie-Praxen zusammen und übersetzt komplexe steuer- und abrechnungsrechtliche Vorgaben (§14 UStG, §4 Nr. 14 UStG, GoBD, E-Rechnung) in praktikable Abläufe. Invofy entstand aus der Beobachtung, dass Therapiepraxen zwischen Excel-Tabellen und überdimensionierten Praxis-Systemen keine passende, rechtssichere Lösung finden. Alle Inhalte werden nach bestem Wissen recherchiert und mit den genannten Quellen belegt — sie ersetzen jedoch keine individuelle Steuerberatung.

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