Praxis-Organisation

Privatpatienten-Rechnung in der Physiotherapie: Preise, Pflichtangaben & Muster

Wie rechnest du Privatpatienten und Selbstzahler in der Physiopraxis ab? Preise nach GebüTH, Pflichtangaben, PKV vs. Beihilfe, USt-Hinweis und eine Muster-Rechnung zum Nachbauen.

Benjamin Krug12 Min. Lesezeit
Therapeutin erstellt eine Privatrechnung am Empfang der Praxis
Foto: RDNE Stock project / Pexels

Die kurze Antwort: Du schreibst die Rechnung immer an den Patienten — nicht an dessen Versicherung — und darfst deinen Preis frei festlegen. Was viele unsicher macht, sind drei Dinge: die richtige Preishöhe, die korrekten Pflichtangaben und der Unterschied zwischen Privatversicherten, Beihilfeberechtigten und reinen Selbstzahlern. Genau das klären wir hier — inklusive einer Muster-Rechnung zum Nachbauen.

Wenn du die Grundlagen des Rechnungschreibens als Physiotherapeut noch brauchst, starte mit unserem Ratgeber Rechnung schreiben als Physiotherapeut. Dieser Artikel geht speziell auf die Privatabrechnung ein.

Privatpatient, PKV, Beihilfe, Selbstzahler — wer ist wer?

Ein häufiges Missverständnis: „Privatpatient" ist nicht gleich „Privatpatient". Für deine Rechnung ist die Unterscheidung wichtig, weil sie bestimmt, wie der Patient später erstattet bekommt — die Rechnung selbst stellst du aber immer an den Patienten.

An wen geht die Rechnung — und wer erstattet?
Du rechnest immer an den Patienten
  • Privatversicherte (PKV): reichen Rechnung bei ihrer Versicherung ein
  • Beihilfeberechtigte: Beihilfe + Rest-PKV, oft mit Höchstbeträgen
  • Reine Selbstzahler: zahlen alles selbst, keine Erstattung
  • GKV-Versicherte mit Privatrezept: zahlen selbst, ggf. teils erstattet
Erstattung läuft unterschiedlich
  • PKV: erstattet je nach Tarif, teils gekürzt
  • Beihilfe: Höchstbeträge laut Beihilfeverordnung — Differenz trägt Patient
  • Selbstzahler: keine Erstattung
  • Wichtig: Kürzungen der Versicherung sind nicht dein Problem — dein Honorar bleibt

Du bist Vertragspartner des Patienten, nicht der Versicherung.

Kürzt die PKV dem Patienten die Erstattung, betrifft das **das Verhältnis Patient–Versicherung**, nicht deine Forderung. Dein vereinbartes Honorar schuldet dir der Patient in voller Höhe.

Wie viel darfst du verlangen? Preise nach GebüTH

Für Heilmittel bei Privatversicherten gibt es kein allgemeingültiges Gebührenverzeichnis. Das heißt: Du kannst deine Preise weitgehend frei festlegen. Als Orientierung hat sich die GebüTH (Gebührenübersicht für Therapeuten) etabliert — sie lehnt sich an die Logik der Gebührenordnung für Ärzte (GoÄ) an und arbeitet mit Steigerungssätzen auf den GKV-Satz.

SteigerungssatzTypische Verwendung
1,4×von GebüTH empfohlene Preisuntergrenze für Privatpatienten
1,8×häufiger Standard in Privatpraxen
2,3×gehobene Privatpraxen / Ballungsräume

Zur Einordnung typische Spannen (Orientierung, keine festen Vorgaben):

LeistungGKV-Satz (ca.)Privatpreis-Spanne (ca.)
Krankengymnastik (KG)17–22 €35–65 €
Manuelle Therapie (MT)23–28 €45–75 €
Manuelle Lymphdrainage (MLD 45 Min.)40–47 €70–110 €
Krankengymnastik am Gerät (KGG)30–40 €60–95 €
Die genannten Beträge sind **grobe Orientierung** und je nach Region, Jahr und GebüTH-Ausgabe unterschiedlich. Lege deine Preise bewusst fest und kommuniziere sie vorab transparent — am besten über eine schriftliche Honorarvereinbarung.
Manuelle Therapie in der Physiopraxis
Benenne die konkrete Leistung (KG, MT, MLD) — nicht pauschal 'Physiotherapie'. · Foto: Yan Krukau / Pexels

Pflichtangaben auf der Privatrechnung

Eine Privatrechnung ist eine ganz normale Rechnung im Sinne des §14 UStG — plus ein paar heilmittelspezifische Angaben. Konkret gehören darauf:

  1. Name und Anschrift der Praxis und des Patienten
  2. Steuernummer (oder USt-IdNr.) der Praxis
  3. Fortlaufende, einmalige Rechnungsnummer
  4. Rechnungsdatum
  5. Konkrete Leistung: nicht „Physiotherapie", sondern z. B. „Krankengymnastik (KG), 6× à 20 Min."
  6. Diagnose / Verordnungsbezug (Arzt, Datum der Verordnung)
  7. Gesamtbetrag
  8. USt-Hinweis: „Umsatzsteuerfrei nach §4 Nr. 14 UStG"

Die allgemeinen Pflichtangaben erklären wir ausführlich im Ratgeber Pflichtangaben auf der Rechnung. Warum der USt-Hinweis nötig ist und wann eine Leistung doch steuerpflichtig wird, steht im Artikel Umsatzsteuerbefreiung für Heilberufe.

So sieht eine korrekte Privatrechnung aus

Rechnung

Physiopraxis Lena Berg · Hauptstraße 1 · 12345 Musterstadt · St.-Nr. 12/345/67890

Rechnungsempfänger

Frau Maria Muster · Beispielweg 7 · 12345 Musterstadt

Nr. 2026-0042

Datum 28.06.2026

Diagnose: M54.5 Kreuzschmerz · Verordnung Dr. Schmidt vom 01.06.2026
LeistungBetrag
Krankengymnastik (KG), 6× à 20 Min.270,00 €
Manuelle Therapie (MT), 3× à 20 Min.165,00 €
Gesamt435,00 €
Umsatzsteuerfrei nach §4 Nr. 14 UStG · Zahlbar innerhalb 14 Tagen
Muster — Beispielwerte. Preise frei wählbar (Orientierung: GebüTH).

Brauchst du ein Privatrezept?

Für die Umsatzsteuerfreiheit als Heilbehandlung ist in der Regel eine ärztliche oder heilpraktische Verordnung nötig — das Privatrezept. Es belegt das therapeutische Ziel. Ein Privatrezept unterscheidet sich vom Kassenrezept vor allem dadurch, dass der Patient in Vorleistung geht.

Ausfallhonorar und Behandlungsvertrag

Gerade bei Selbstzahlern lohnt sich ein schriftlicher Behandlungsvertrag mit Honorar- und Ausfallregelung. Erscheint ein Patient trotz verbindlich vereinbartem Termin nicht, kannst du ein Ausfallhonorar verlangen — vorausgesetzt, die Regelung ist wirksam vereinbart und der Termin war fest gebucht.

Das Ausfallhonorar ist kein Entgelt für eine erbrachte Heilbehandlung. Da keine Leistung erbracht wurde, gilt es nach herrschender Meinung als echter Schadenersatz und ist damit in der Regel nicht umsatzsteuerbar (vgl. BFH V R 13/19). Die Einordnung ist einzelfallabhängig — kläre sie mit deinem Steuerberater und weise das Ausfallhonorar getrennt von Behandlungspositionen aus. Mehr dazu im Artikel [Terminausfall & Ausfallhonorar abrechnen](/blog/terminausfall-ausfallhonorar-praxis).

Steuerfreie und steuerpflichtige Positionen trennen

Viele Praxen mischen: steuerfreie Heilbehandlung + steuerpflichtiger Warenverkauf (z. B. Tape, Creme) oder Wellness. Beides darf auf eine Rechnung, muss aber klar getrennt ausgewiesen werden — die steuerfreie Position mit §4-Nr.-14-Hinweis, die steuerpflichtige mit Steuersatz (außer bei Kleinunternehmer-Status). Wie das zusammenspielt, erklärt der Artikel zur Umsatzsteuerbefreiung für Heilberufe.

Checkliste: korrekte Privatrechnung

Häufige Missverständnisse

„Ich rechne mit der privaten Krankenversicherung ab." — Nein. Du rechnest mit dem Patienten ab; er holt sich die Erstattung selbst.

„Es gibt feste Preise für Privatpatienten." — Nein. Es gibt keine verbindliche Gebührenordnung; die GebüTH ist nur eine Orientierung.

„Wenn die PKV kürzt, bekomme ich weniger." — Nein. Dein Honorar schuldet der Patient in voller Höhe; Kürzungen sind seine Sache mit der Versicherung.

Fazit

Privatabrechnung in der Physiotherapie ist unkompliziert, wenn drei Dinge stimmen: Du adressierst die Rechnung an den Patienten, legst deinen Preis bewusst fest (GebüTH als Leitplanke) und führst alle Pflichtangaben inklusive USt-Hinweis sauber auf. Für steuerpflichtige Extras gilt: getrennt ausweisen.

Häufig gestellte Fragen

Wie viel darf ich Privatpatienten in der Physiotherapie berechnen?
Es gibt kein verbindliches Gebührenverzeichnis für Heilmittel. Du kannst deine Privatpreise frei festlegen. Als Orientierung dient die GebüTH, die meist einen Steigerungssatz von 1,4× bis 2,3× des GKV-Satzes empfiehlt. Privatpreise für Krankengymnastik liegen häufig zwischen 35 und 65 € pro Einheit.
Welche Angaben müssen auf eine Privatrechnung in der Physiotherapie?
Name und Anschrift von Praxis und Patient, Steuernummer, fortlaufende Rechnungsnummer, Rechnungsdatum, die konkrete Leistung (z. B. KG, MT) mit Anzahl und Dauer, Diagnose bzw. Verordnungsbezug, der Gesamtbetrag und ein Hinweis auf die Umsatzsteuerbefreiung nach §4 Nr. 14 UStG.
Brauche ich für Privatpatienten ein Rezept?
Für die Umsatzsteuerfreiheit als Heilbehandlung ist in der Regel eine ärztliche oder heilpraktische Verordnung (Privatrezept) nötig. Reine Selbstzahler-Leistungen ohne Verordnung und ohne therapeutisches Ziel (z. B. Wellness) sind umsatzsteuerpflichtig.
Was ist der Unterschied zwischen PKV, Beihilfe und reinem Selbstzahler?
Privatversicherte reichen deine Rechnung bei ihrer Versicherung ein und bekommen je nach Tarif erstattet. Beihilfeberechtigte erhalten anteilig Beihilfe plus Rest-PKV — hier gelten oft Höchstbeträge, die Differenz trägt der Patient. Reine Selbstzahler zahlen alles selbst. In allen Fällen stellst du die Rechnung an den Patienten.
Muss ich auf der Privatrechnung Umsatzsteuer ausweisen?
Nein, sofern es sich um eine steuerfreie Heilbehandlung handelt. Dann weist du keine Umsatzsteuer aus und vermerkst „Umsatzsteuerfrei nach §4 Nr. 14 UStG". Steuerpflichtige Zusatzleistungen müssen separat mit Steuer ausgewiesen werden — außer du bist Kleinunternehmer.
Kann ich ein Ausfallhonorar berechnen?
Ja, wenn ein wirksamer Behandlungsvertrag mit Ausfallregelung besteht und der Termin verbindlich vereinbart war. Da keine Leistung erbracht wurde, gilt das Ausfallhonorar nach herrschender Meinung als echter Schadenersatz und ist damit in der Regel nicht umsatzsteuerbar (vgl. BFH V R 13/19). Die Einordnung ist einzelfallabhängig — im Zweifel mit dem Steuerberater klären.

Quellen

Foto von Benjamin Krug

Über den Autor

Benjamin Krug

Benjamin Krug ist Gründer von Invofy und beschäftigt sich seit über 10 Jahren mit der GoBD-konformen Rechnungs- und Praxisverwaltung für Heilberufe. Er arbeitet eng mit Physio-, Ergo-, Logo- und Psychotherapie-Praxen zusammen und übersetzt komplexe steuer- und abrechnungsrechtliche Vorgaben (§14 UStG, §4 Nr. 14 UStG, GoBD, E-Rechnung) in praktikable Abläufe. Invofy entstand aus der Beobachtung, dass Therapiepraxen zwischen Excel-Tabellen und überdimensionierten Praxis-Systemen keine passende, rechtssichere Lösung finden. Alle Inhalte werden nach bestem Wissen recherchiert und mit den genannten Quellen belegt — sie ersetzen jedoch keine individuelle Steuerberatung.

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