Rechnung unterwegs schreiben: mobile Abrechnung für Hausbesuche in der Therapiepraxis
Rechnungen per App direkt nach dem Hausbesuch statt abends am PC: Was du mobil wirklich brauchst, wie du Wegegeld und Hausbesuchszuschlag korrekt abrechnest und worauf du bei Datenschutz und GoBD auf dem Handy achten musst.

Die kurze Antwort: Du darfst Rechnungen mit dem Smartphone oder Tablet schreiben — und für Praxen mit Hausbesuchen ist genau das der schnellste Weg. Der Trick ist, die Rechnung direkt nach dem Termin fertigzustellen, solange Leistung, Datum und Dauer noch frisch sind, statt abends 8 Besuche aus dem Gedächtnis nachzutragen. Voraussetzung: eine Software, die auch mobil GoBD-konform arbeitet, und ein paar Datenschutz-Grundregeln.
Wie du eine korrekte Privatrechnung inhaltlich aufbaust, steht im Artikel Privatpatienten-Rechnung in der Physiotherapie. Hier geht es um die mobile Umsetzung.
Warum abends am PC nachtragen die schlechteste Lösung ist
| Rechnung abends am PC nachtragen | Rechnung sofort nach dem Termin (mobil) |
|---|---|
| Leistung, Dauer, Datum aus dem Gedächtnis | frische, korrekte Angaben |
| 8 Besuche = 8× Zettel entziffern | eine Rechnung pro Termin, fertig |
| Patient wartet Tage auf die Rechnung | Rechnung per E-Mail vor der Heimfahrt |
| Fehler fallen erst bei der Zahlung auf | Fehler sofort korrigierbar |
| Zusatzabend „Papierkram" | kein Papierkram-Abend |
Was du unterwegs wirklich brauchst
Nicht die volle Praxissoftware muss aufs Handy — nur die Funktionen, die am Patienten anfallen:
- Rechnung erstellen und als PDF versenden (E-Mail direkt aus der App)
- Patient wiederverwenden statt Adresse neu eintippen
- Automatischer §4-Nr.-14-Hinweis auf der steuerfreien Heilbehandlung
- Fortlaufende Nummer ohne Nachdenken
- Offene Posten sehen — wer hat noch nicht bezahlt?
- Terminliste des Tages für die Route
Eine browserbasierte Abrechnungssoftware für Physiotherapeuten läuft auf Smartphone, Tablet und Laptop mit denselben Funktionen — du brauchst keine getrennte „Handy-Version". Welche Lösung zu welcher Praxisgröße passt, vergleicht der Artikel Praxissoftware Physiotherapie im Vergleich.
Und wenn kein Netz da ist?
In Kellerwohnungen, auf dem Land oder im Aufzug ist die Mobilfunkverbindung oft schlecht. Zwei praktikable Wege: Entweder du erfasst die Eckdaten (Patient, Leistung, Dauer) kurz in der App und finalisierst die Rechnung, sobald wieder Empfang da ist — der Nummernkreis bleibt trotzdem lückenlos, weil die Software die Nummer erst bei der Finalisierung vergibt. Oder du nutzt für die Route ohnehin WLAN-Hotspot bzw. eine Datenkarte mit stabilem Netz. Wichtig ist nur: nichts auf losen Zetteln zwischenspeichern, die später verloren gehen.
Hausbesuch korrekt abrechnen
Bei Privatpatienten gibt es keine feste Gebührenordnung. Du rechnest in der Regel drei Bausteine ab:
- Behandlung — Preis frei festgelegt, Orientierung an den GebüTH-Steigerungssätzen.
- Hausbesuchszuschlag — ein Aufschlag dafür, dass die Behandlung nicht in der Praxis stattfindet.
- Wegegeld — meist eine Kilometer- oder Entfernungspauschale für Hin- und Rückfahrt.
Für GKV-Patienten läuft der Hausbesuch über die Verordnung mit Hausbesuchs-Vermerk; Wegegeld und Hausbesuchspauschale richten sich nach dem regionalen Heilmittel-Vergütungsvertrag und werden über das Abrechnungszentrum abgerechnet — nicht über deine Privatrechnungs-App.
Datenschutz auf dem mobilen Gerät
Rechnungen enthalten Name, Anschrift und teils Geburts- oder Versichertendaten — personenbezogene Daten, für Gesundheitsberufe zusätzlich unter besonderem Schutz (Art. 9 DSGVO). Auf dem Handy heißt das:
- Gerätesperre mit PIN oder Biometrie, kurze automatische Sperre.
- App-Login getrennt vom Gerät — wer das entsperrte Handy in die Hand bekommt, sieht nicht sofort die Patientenliste.
- Keine Patientendaten in Notiz-Apps, Foto-Aufnahmen von Rezepten in der normalen Galerie oder per Messenger.
- Anbieter prüfen: EU-Serverstandort, Verschlüsselung bei Übertragung und Speicherung, Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO.
GoBD gilt auch für die mobile Rechnung
Das Gerät ändert nichts an den Anforderungen: Eine mobil erstellte Rechnung muss fortlaufend nummeriert, nach Finalisierung unveränderbar und revisionssicher archiviert sein. Eine Rechnungssoftware leistet das systembedingt; eine am Handy bearbeitete Excel- oder Word-Datei nicht — die Gründe stehen im Artikel Excel-Alternative für die Therapiepraxis und im Ratgeber GoBD-konforme Rechnungen.
E-Rechnung: was ab 2027/2028 dazukommt
Rechnungen an andere Unternehmen (z. B. an eine Reha-Einrichtung oder einen Arbeitgeber, der eine Leistung bucht) fallen ab 2027/2028 unter die E-Rechnungs-Pflicht — unabhängig davon, ob du sie am PC oder mobil erstellst. Rechnungen an Privatpatienten sind davon nicht betroffen. Details und Stichtage stehen im Artikel E-Rechnung-Pflicht für Heilberufe 2027/2028.
Checkliste: mobile Abrechnung im Hausbesuch
Häufige Missverständnisse
„Rechnungen per Handy sind nicht rechtssicher." — Doch. Nicht das Gerät zählt, sondern die GoBD-Konformität der Software.
„Beim Hausbesuch reicht ein Sammelbetrag." — Nein. Behandlung, Zuschlag und Wegegeld gehören als getrennte Positionen auf die Rechnung.
„Für Barzahlung unterwegs brauche ich eine Registrierkasse." — Nein. Eine ordnungsgemäße Rechnung mit Zahlungsvermerk genügt.
Fazit
Mobile Abrechnung ist für Praxen mit Hausbesuchen kein Nice-to-have, sondern spart den Papierkram-Abend und beschleunigt die Zahlung. Wichtig sind drei Dinge: eine Software, die auch am Handy GoBD-konform arbeitet, sauber getrennte Positionen für Behandlung, Hausbesuchszuschlag und Wegegeld, und ein paar Datenschutz-Grundregeln auf dem Gerät. Dann ist die Rechnung fertig, bevor du wieder in der Praxis bist.
Häufig gestellte Fragen
Darf ich Rechnungen legal mit einer App auf dem Smartphone schreiben?
Was kostet ein Physiotherapie-Hausbesuch bei Privatpatienten?
Brauche ich für einen Hausbesuch eine ärztliche Verordnung?
Ist eine Rechnungs-App auf dem Handy DSGVO-konform?
Muss ich die Rechnung direkt beim Patienten erstellen?
Quellen
- §4 Nr. 14 UStG — Steuerbefreiung für Heilbehandlungen
- §14 UStG — Pflichtangaben auf Rechnungen
- §146 AO / §147 AO — Unveränderbarkeit und Aufbewahrung; §146a AO — Belegausgabe nur bei elektronischen Kassensystemen
- Art. 9 DSGVO (besondere Kategorien) und Art. 32 DSGVO (Sicherheit der Verarbeitung)
- GebüTH — Gebührenübersicht für Therapeuten; regionaler Heilmittel-Vergütungsvertrag (Wegegeld/Hausbesuchspauschale GKV), Übersichten von Physio Deutschland / IFK

Über den Autor
Benjamin Krug
Benjamin Krug ist Gründer von Invofy und beschäftigt sich seit über 10 Jahren mit der GoBD-konformen Rechnungs- und Praxisverwaltung für Heilberufe. Er arbeitet eng mit Physio-, Ergo-, Logo- und Psychotherapie-Praxen zusammen und übersetzt komplexe steuer- und abrechnungsrechtliche Vorgaben (§14 UStG, §4 Nr. 14 UStG, GoBD, E-Rechnung) in praktikable Abläufe. Invofy entstand aus der Beobachtung, dass Therapiepraxen zwischen Excel-Tabellen und überdimensionierten Praxis-Systemen keine passende, rechtssichere Lösung finden. Alle Inhalte werden nach bestem Wissen recherchiert und mit den genannten Quellen belegt — sie ersetzen jedoch keine individuelle Steuerberatung.
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