Honorarvereinbarung Physiotherapie: Muster für Privatpatienten
Honorarvereinbarung für Privatpatienten in der Physiotherapie: was rein muss, Preise 2026 mit Beihilfe-Eigenanteil, Kosteninfo nach § 630c BGB, wirksame Ausfallklausel – plus Muster zum Kopieren.

Die kurze Antwort: Eine Honorarvereinbarung für Privatpatienten ist eine schriftliche Preisabsprache vor Behandlungsbeginn — mit deinen Preisen je Leistung, den voraussichtlichen Gesamtkosten und dem Hinweis, dass der Patient unabhängig von seiner Erstattung zahlt. Gesetzlich vorgeschrieben ist sie in dieser Form nicht. Vorgeschrieben ist aber, dass du Patienten vorher in Textform über die Kosten informierst, wenn ihre Versicherung nicht sicher alles übernimmt (§ 630c Abs. 3 BGB) — und genau das erfüllt eine gute Honorarvereinbarung gleich mit.
In diesem Artikel klären wir, was in die Honorarvereinbarung für die Physiotherapie gehört, wie du Preise begründest, warum Beihilfepatienten fast immer einen Eigenanteil haben, wie eine wirksame Ausfallklausel aussieht — und du bekommst ein Muster zum Kopieren. Wie die Rechnung danach aussieht, steht im Artikel Privatpatienten & Privatrezept abrechnen.
Was ist eine Honorarvereinbarung — und wann brauchst du sie?
Wenn du einen Privatpatienten behandelst, schließt ihr einen Behandlungsvertrag. Der Patient schuldet dir darin „die vereinbarte Vergütung", soweit nicht ein Dritter zur Zahlung verpflichtet ist (§ 630a Abs. 1 BGB). Eine gesetzliche Gebührenordnung für Heilmittel gibt es nicht. Habt ihr nichts vereinbart, gilt die übliche Vergütung (§ 612 Abs. 2 BGB) — und über „üblich" lässt sich hinterher trefflich streiten.
Die Honorarvereinbarung ist der Teil des Behandlungsvertrags, der die Vergütung schriftlich festhält. Du brauchst sie immer dann, wenn der Patient selbst zahlt:
- Privatversicherte (PKV) — sie reichen deine Rechnung später bei ihrer Versicherung ein (Abrechnung beim Privatpatienten im Überblick)
- Beihilfeberechtigte — Beamtinnen, Beamte und ihre Angehörigen mit Beihilfe plus ergänzender PKV
- Selbstzahler — Patienten ohne Erstattung, z. B. Prävention oder Wunschleistungen
- Kassenpatienten bei Zusatzleistungen — alles, was die Krankenkasse nicht übernimmt
Privatpraxis ohne Kassenzulassung? Dann ist die Honorarvereinbarung dein wichtigstes Dokument überhaupt — jeder einzelne Patient zahlt dich direkt. Wie du so eine Praxis aufbaust, steht im Artikel Privatpraxis Physiotherapie eröffnen.
Pflicht: Kosteninformation in Textform (§ 630c Abs. 3 BGB)
Hier liegt der Teil, den viele Praxen übersehen. § 630c Abs. 3 BGB sagt wörtlich: Weiß der Behandelnde, dass eine vollständige Übernahme der Behandlungskosten durch einen Dritten nicht gesichert ist — oder ergeben sich dafür hinreichende Anhaltspunkte —, muss er den Patienten vor Beginn der Behandlung über die voraussichtlichen Kosten in Textform informieren.
Zwei Begriffe sind dabei wichtig:
- Textform (§ 126b BGB) heißt: eine lesbare Erklärung, in der du als Erklärender genannt bist, auf einem dauerhaften Datenträger — also Papier, PDF oder E-Mail. Eine Unterschrift ist dafür nicht nötig. Mündlich reicht dagegen nicht.
- „Nicht gesichert" ist bei Privatpatienten der Normalfall: Du kennst den PKV-Tarif nicht, und die Beihilfe-Höchstbeträge liegen sogar unter den Kassensätzen (siehe unten).
| Honorarvereinbarung | Kosteninformation (§ 630c Abs. 3 BGB) | |
|---|---|---|
| Was ist es? | Preisabsprache zwischen dir und dem Patienten | Pflicht-Information über die voraussichtlichen Kosten |
| Gesetzlich vorgeschrieben? | nein (aber dringend empfohlen) | ja, wenn die Erstattung nicht gesichert ist |
| Form | frei — schriftlich mit Unterschrift ist Beweis | Textform (Papier, PDF, E-Mail) |
| Zeitpunkt | vor der ersten Behandlung | vor Beginn der Behandlung |
| Inhalt | Preise je Leistung, Zahlung, Ausfallregel, Laufzeit | voraussichtliche Kosten der Behandlung |
Unser Tipp: Schreib beides in ein Dokument. Das Muster weiter unten enthält deshalb einen eigenen Abschnitt „Kosteninformation" mit den voraussichtlichen Gesamtkosten der Serie.
Was in die Honorarvereinbarung gehört
- 1Schritt 1Verordnung prüfen: Heilmittel, Anzahl, Diagnose
- 2Schritt 2Preise je Leistung und Gesamtkosten der Serie eintragen
- 3Schritt 3Erstattung ansprechen: PKV-Tarif, Beihilfe-Eigenanteil
- 4Schritt 4Vor der ersten Behandlung unterschreiben, je eine Ausfertigung
Grafik: Invofy
Die Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh, 11. Auflage) empfiehlt in ihren allgemeinen Grundsätzen, die Vereinbarung immer schriftlich zu schließen und jeder Seite eine Ausfertigung zu geben. Inhaltlich gehören hinein:
- Vertragsparteien: Praxis (Name, Anschrift) und Patient (Name, Anschrift, Geburtsdatum)
- Leistungen mit Preis je Einheit: z. B. „Krankengymnastik, 20 Min. — 45,00 €" — konkret, nicht „Physiotherapie nach Aufwand"
- Voraussichtliche Gesamtkosten der Serie laut Verordnung (das ist die Kosteninformation nach § 630c Abs. 3 BGB)
- Erstattungs-Hinweis: Die Vergütung ist unabhängig davon geschuldet, ob und wie viel PKV oder Beihilfe erstatten
- Fälligkeit: z. B. „zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungszugang"
- Terminabsage und Ausfall: Frist und Höhe — wirksam formuliert (siehe Ausfallklausel)
- Laufzeit: für welche Verordnung bzw. Behandlungsserie die Vereinbarung gilt (die GebüTh sieht zudem vor, dass eine Therapiepause von mehr als zwölf Wochen die Laufzeit beendet)
- Ort, Datum, Unterschriften beider Seiten
Datenschutz gehört in ein eigenes Dokument. Datenschutzinformation, Schweigepflichtentbindung oder Einwilligungen solltest du getrennt halten. So bleibt die Honorarvereinbarung kurz und für die Versicherung, bei der der Patient sie eventuell vorlegt, übersichtlich.

Preise festlegen: GebüTh-Spanne und Beihilfe-Eigenanteil
Welchen Preis du einträgst, entscheidest du. Als Orientierung für „üblich" nennt die GebüTh das 1,4- bis 2,3-Fache des bundeseinheitlichen Kassensatzes; darüber nur mit Begründung (z. B. besonderer Aufwand). Mit den Kassensätzen ab 01.01.2026 und den Beihilfe-Höchstbeträgen des Bundes sieht das so aus:
| Leistung | Kassensatz 2026 | GebüTh-Spanne (1,4× – 2,3×) | Beihilfe-Höchstbetrag (Bund) |
|---|---|---|---|
| Krankengymnastik, 15–25 Min. | 29,63 € | 41,48 € – 68,15 € | 29,00 € |
| Manuelle Therapie, 15–25 Min. | 35,59 € | 49,83 € – 81,86 € | 34,80 € |
| Manuelle Lymphdrainage, 45 Min. | 53,94 € | 75,52 € – 124,06 € | 52,70 € |
| Gerätegestützte Krankengymnastik, 60 Min. | 55,81 € | 78,13 € – 128,36 € | 54,50 € |
Die Spannen sind unsere Berechnung aus der Vergütungsliste nach § 125 SGB V und der GebüTh-Regel. Die Beihilfe-Werte gelten für Bundesbeamte; die Länder haben eigene Beihilfeverordnungen mit eigenen Höchstbeträgen. Ausführlich erklärt und mit weiteren Leistungen steht das im Abschnitt Preise nach GebüTh. Wie du deinen Preis aus deinen Kosten herleitest, zeigt der Stundensatz-Rechner.
Wichtig: Du darfst mehr verlangen, als PKV oder Beihilfe erstatten. Die Grenze ist Wucher nach § 138 Abs. 2 BGB — und dafür genügt ein hoher Preis allein nicht. Es braucht zusätzlich ein auffälliges Missverhältnis und die Ausnutzung etwa einer Zwangslage oder Unerfahrenheit. Mit Preisen in der GebüTh-Spanne bist du davon weit entfernt.
Die Ausfallklausel: so bleibt sie wirksam
Kommt ein Patient nicht und hat zu spät abgesagt, kannst du bei einem fest reservierten Termin die vereinbarte Vergütung verlangen (§ 615 BGB, Annahmeverzug). Du musst dir aber anrechnen lassen, was du erspart hast oder durch anderweitige Verwendung der Zeit verdienst — füllst du den Slot neu, entfällt der Anspruch insoweit.
Weil du dein Muster für viele Patienten verwendest, gelten die Klauseln als vorformulierte Geschäftsbedingungen — und dafür gibt es eine strenge Regel: Eine Pauschale ist unwirksam, wenn sie den gewöhnlich zu erwartenden Schaden übersteigt oder wenn dem Patienten nicht ausdrücklich der Nachweis gestattet wird, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist (§ 309 Nr. 5 BGB).
- Klare Absagefrist, z. B. 24 Stunden vorher
- Höchstens die vereinbarte Vergütung des Termins
- Ersparte Aufwendungen werden angerechnet
- Nachweis eines geringeren Schadens ausdrücklich erlaubt
- Pauschale über dem üblichen Schaden, z. B. Strafzuschlag (§ 309 Nr. 5 a BGB)
- Pauschale ohne Anrechnung, obwohl der Slot neu vergeben wurde
- Kein Nachweis-Vorbehalt (§ 309 Nr. 5 b BGB)
- Nur mündlich abgesprochen — im Streit kaum beweisbar
Grundlagen: § 615 BGB (Annahmeverzug), § 309 Nr. 5 BGB (Pauschalierung von Schadensersatz).
Häufigster Fehler in kursierenden Mustern: Die Ausfallregel nennt Frist und Betrag, erlaubt dem Patienten aber nicht ausdrücklich den Gegenbeweis. Genau dieser Satz fehlt oft — und ohne ihn ist eine pauschale Ausfallgebühr in vorformulierten Bedingungen angreifbar. Im Muster unten ist er enthalten. Wann ein Ausfallhonorar überhaupt verlangt werden darf und wie es steuerlich behandelt wird, steht im Artikel Terminausfall & Ausfallhonorar.
Muster: Honorarvereinbarung zum Kopieren
Kopiere den Text, ersetze die Angaben in eckigen Klammern und passe die Leistungen an deine Praxis an. Das Muster ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung — wenn du es dauerhaft für alle Patienten einsetzt, lass es einmal anwaltlich prüfen.
Honorarvereinbarung für physiotherapeutische Leistungen
zwischen [Praxisname, Anschrift] — nachfolgend „Praxis" — und [Vorname Nachname, Anschrift, Geburtsdatum] — nachfolgend „Patient/in".
1. Leistungen und Vergütung
Für die Behandlung aufgrund der Verordnung von [Arzt/Heilpraktiker] vom [Datum] gelten folgende Preise je Behandlungseinheit:
- Krankengymnastik (KG), [20] Min.: [45,00] €
- Manuelle Therapie (MT), [20] Min.: [55,00] €
- [weitere Leistung, Dauer: Preis]
2. Kosteninformation
Die Praxis hat die Patientin/den Patienten vor Beginn der Behandlung darauf hingewiesen, dass eine vollständige Übernahme der Kosten durch private Krankenversicherung, Beihilfe oder einen anderen Kostenträger nicht gesichert ist. Die voraussichtlichen Kosten der Behandlung betragen: [Anzahl] × [Leistung] à [Preis] € = [Summe] €.
3. Zahlung
Die Vergütung schuldet die Patientin/der Patient unabhängig davon, ob und in welcher Höhe eine Versicherung oder Beihilfestelle die Kosten erstattet. Die Rechnung ist innerhalb von [14] Tagen nach Zugang zur Zahlung fällig.
4. Terminabsage
Vereinbarte Termine sind für die Patientin/den Patienten reserviert. Kann ein Termin nicht wahrgenommen werden, ist er spätestens [24] Stunden vorher abzusagen. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen kann die Praxis die vereinbarte Vergütung für diesen Termin verlangen, soweit sie die Zeit nicht anderweitig nutzen konnte; ersparte Aufwendungen werden angerechnet. Der Patientin/dem Patienten bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Wird ein Termin aus Gründen abgesagt, die die Patientin/der Patient nicht zu vertreten hat, entsteht kein Ausfallhonorar.
5. Laufzeit
Diese Vereinbarung gilt für die Behandlungsserie aufgrund der oben genannten Verordnung. Für weitere Behandlungen wird eine neue Vereinbarung geschlossen.
6. Ausfertigungen
Beide Seiten erhalten eine Ausfertigung dieser Vereinbarung.
[Ort], den [Datum]
Unterschrift Praxis: ______________________________
Unterschrift Patient/in: ______________________________
Häufige Fehler bei der Honorarvereinbarung
- Preise erst auf der Rechnung nennen. Dann fehlt die Kosteninformation vor Behandlungsbeginn — und du streitest über die „übliche Vergütung".
- „Nach GebüTh" ohne konkrete Beträge. Der Patient kann die GebüTh nicht nachschlagen; schreib die Euro-Beträge hinein.
- Beihilfe-Eigenanteil verschweigen. Rechtlich ändert das nichts an deinem Honorar, aber es kostet Vertrauen und führt zu Rückfragen.
- Ausfallklausel ohne Nachweis-Vorbehalt. Siehe oben — der eine Satz, der in vielen Mustern fehlt.
- Unbefristete Vereinbarung mit alten Preisen. Nach einer Preiserhöhung gilt der neue Preis nur, wenn ihr ihn neu vereinbart.
Honorarvereinbarung und Rechnung gehören zusammen. Was du vereinbarst, muss sich auf der Rechnung wiederfinden: dieselben Leistungen, dieselben Preise, dazu die Behandlungsdaten und der Hinweis auf die Steuerbefreiung. Welche Angaben Pflicht sind, steht im Ratgeber Pflichtangaben auf der Rechnung, die Besonderheiten für Heilmittel im Ratgeber Rechnung als Physiotherapeut; eine passende Vorlage gibt es als Rechnungsvorlage für Therapeuten.
Checkliste: Honorarvereinbarung
Fazit
Eine Honorarvereinbarung kostet dich fünf Minuten vor der ersten Behandlung — und erspart dir den Streit über Preise, Erstattungen und abgesagte Termine danach. Sie erfüllt gleichzeitig deine Pflicht zur Kosteninformation in Textform, macht den Beihilfe-Eigenanteil transparent und gibt dir mit einer sauberen Ausfallklausel Planungssicherheit. Nimm das Muster als Startpunkt, trag deine Preise ein, und sorg dafür, dass Vereinbarung und Rechnung zusammenpassen.
Häufig gestellte Fragen
Muss eine Honorarvereinbarung in der Physiotherapie schriftlich sein?
Was gehört in eine Honorarvereinbarung für Privatpatienten?
Darf ich mehr berechnen, als PKV oder Beihilfe erstatten?
Ist eine Ausfallgebühr in der Honorarvereinbarung wirksam?
Brauche ich eine Honorarvereinbarung auch bei Kassenpatienten?
Wie lange gilt eine Honorarvereinbarung?
Dieser Artikel ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Er gibt den Stand vom Oktober 2026 wieder; Kassensätze und Beihilfe-Höchstbeträge werden regelmäßig angepasst.
Quellen
- § 630a BGB — Vertragstypische Pflichten beim Behandlungsvertrag
- § 630c BGB — Mitwirkung der Vertragsparteien; Informationspflichten (Abs. 3: Kosteninformation in Textform)
- § 126b BGB — Textform
- § 612 BGB — Vergütung
- § 615 BGB — Vergütung bei Annahmeverzug
- § 309 BGB — Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit (Nr. 5: Pauschalierung von Schadensersatzansprüchen)
- § 138 BGB — Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher
- Vergütungsvereinbarung zum Vertrag nach § 125 Abs. 1 SGB V Physiotherapie, gültig ab 01.01.2026
- Bundesbeihilfeverordnung, Anlage 9 — Höchstbeträge für Heilmittel
- GebüTh — Gebührenübersicht für Therapeuten, 11. Auflage, Buchner & Partner GmbH (§§ 1, 2, 4)

Über den Autor
Benjamin Krug
Benjamin Krug ist Gründer von Invofy und beschäftigt sich seit über 10 Jahren mit der GoBD-konformen Rechnungs- und Praxisverwaltung für Heilberufe. Er arbeitet eng mit Physio-, Ergo-, Logo- und Psychotherapie-Praxen zusammen und übersetzt komplexe steuer- und abrechnungsrechtliche Vorgaben (§14 UStG, §4 Nr. 14 UStG, GoBD, E-Rechnung) in praktikable Abläufe. Invofy entstand aus der Beobachtung, dass Therapiepraxen zwischen Excel-Tabellen und überdimensionierten Praxis-Systemen keine passende, rechtssichere Lösung finden. Alle Inhalte werden nach bestem Wissen recherchiert und mit den genannten Quellen belegt — sie ersetzen jedoch keine individuelle Steuerberatung.
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