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Honorarvereinbarung Physiotherapie: Muster für Privatpatienten

Honorarvereinbarung für Privatpatienten in der Physiotherapie: was rein muss, Preise 2026 mit Beihilfe-Eigenanteil, Kosteninfo nach § 630c BGB, wirksame Ausfallklausel – plus Muster zum Kopieren.

Benjamin Krug14 Min. Lesezeit
Praxismitarbeiterin in Berufskleidung am Computer einer Praxis
Foto: RDNE Stock project / Pexels

Die kurze Antwort: Eine Honorarvereinbarung für Privatpatienten ist eine schriftliche Preisabsprache vor Behandlungsbeginn — mit deinen Preisen je Leistung, den voraussichtlichen Gesamtkosten und dem Hinweis, dass der Patient unabhängig von seiner Erstattung zahlt. Gesetzlich vorgeschrieben ist sie in dieser Form nicht. Vorgeschrieben ist aber, dass du Patienten vorher in Textform über die Kosten informierst, wenn ihre Versicherung nicht sicher alles übernimmt (§ 630c Abs. 3 BGB) — und genau das erfüllt eine gute Honorarvereinbarung gleich mit.

In diesem Artikel klären wir, was in die Honorarvereinbarung für die Physiotherapie gehört, wie du Preise begründest, warum Beihilfepatienten fast immer einen Eigenanteil haben, wie eine wirksame Ausfallklausel aussieht — und du bekommst ein Muster zum Kopieren. Wie die Rechnung danach aussieht, steht im Artikel Privatpatienten & Privatrezept abrechnen.

Was ist eine Honorarvereinbarung — und wann brauchst du sie?

Wenn du einen Privatpatienten behandelst, schließt ihr einen Behandlungsvertrag. Der Patient schuldet dir darin „die vereinbarte Vergütung", soweit nicht ein Dritter zur Zahlung verpflichtet ist (§ 630a Abs. 1 BGB). Eine gesetzliche Gebührenordnung für Heilmittel gibt es nicht. Habt ihr nichts vereinbart, gilt die übliche Vergütung (§ 612 Abs. 2 BGB) — und über „üblich" lässt sich hinterher trefflich streiten.

Die Honorarvereinbarung ist der Teil des Behandlungsvertrags, der die Vergütung schriftlich festhält. Du brauchst sie immer dann, wenn der Patient selbst zahlt:

  • Privatversicherte (PKV) — sie reichen deine Rechnung später bei ihrer Versicherung ein (Abrechnung beim Privatpatienten im Überblick)
  • Beihilfeberechtigte — Beamtinnen, Beamte und ihre Angehörigen mit Beihilfe plus ergänzender PKV
  • Selbstzahler — Patienten ohne Erstattung, z. B. Prävention oder Wunschleistungen
  • Kassenpatienten bei Zusatzleistungen — alles, was die Krankenkasse nicht übernimmt

Privatpraxis ohne Kassenzulassung? Dann ist die Honorarvereinbarung dein wichtigstes Dokument überhaupt — jeder einzelne Patient zahlt dich direkt. Wie du so eine Praxis aufbaust, steht im Artikel Privatpraxis Physiotherapie eröffnen.

Pflicht: Kosteninformation in Textform (§ 630c Abs. 3 BGB)

Hier liegt der Teil, den viele Praxen übersehen. § 630c Abs. 3 BGB sagt wörtlich: Weiß der Behandelnde, dass eine vollständige Übernahme der Behandlungskosten durch einen Dritten nicht gesichert ist — oder ergeben sich dafür hinreichende Anhaltspunkte —, muss er den Patienten vor Beginn der Behandlung über die voraussichtlichen Kosten in Textform informieren.

Zwei Begriffe sind dabei wichtig:

  • Textform (§ 126b BGB) heißt: eine lesbare Erklärung, in der du als Erklärender genannt bist, auf einem dauerhaften Datenträger — also Papier, PDF oder E-Mail. Eine Unterschrift ist dafür nicht nötig. Mündlich reicht dagegen nicht.
  • „Nicht gesichert" ist bei Privatpatienten der Normalfall: Du kennst den PKV-Tarif nicht, und die Beihilfe-Höchstbeträge liegen sogar unter den Kassensätzen (siehe unten).
HonorarvereinbarungKosteninformation (§ 630c Abs. 3 BGB)
Was ist es?Preisabsprache zwischen dir und dem PatientenPflicht-Information über die voraussichtlichen Kosten
Gesetzlich vorgeschrieben?nein (aber dringend empfohlen)ja, wenn die Erstattung nicht gesichert ist
Formfrei — schriftlich mit Unterschrift ist BeweisTextform (Papier, PDF, E-Mail)
Zeitpunktvor der ersten Behandlungvor Beginn der Behandlung
InhaltPreise je Leistung, Zahlung, Ausfallregel, Laufzeitvoraussichtliche Kosten der Behandlung

Unser Tipp: Schreib beides in ein Dokument. Das Muster weiter unten enthält deshalb einen eigenen Abschnitt „Kosteninformation" mit den voraussichtlichen Gesamtkosten der Serie.

Was in die Honorarvereinbarung gehört

Von der Verordnung zur unterschriebenen Honorarvereinbarung
  1. 1
    Schritt 1
    Verordnung prüfen: Heilmittel, Anzahl, Diagnose
  2. 2
    Schritt 2
    Preise je Leistung und Gesamtkosten der Serie eintragen
  3. 3
    Schritt 3
    Erstattung ansprechen: PKV-Tarif, Beihilfe-Eigenanteil
  4. 4
    Schritt 4
    Vor der ersten Behandlung unterschreiben, je eine Ausfertigung

Grafik: Invofy

Die Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh, 11. Auflage) empfiehlt in ihren allgemeinen Grundsätzen, die Vereinbarung immer schriftlich zu schließen und jeder Seite eine Ausfertigung zu geben. Inhaltlich gehören hinein:

  1. Vertragsparteien: Praxis (Name, Anschrift) und Patient (Name, Anschrift, Geburtsdatum)
  2. Leistungen mit Preis je Einheit: z. B. „Krankengymnastik, 20 Min. — 45,00 €" — konkret, nicht „Physiotherapie nach Aufwand"
  3. Voraussichtliche Gesamtkosten der Serie laut Verordnung (das ist die Kosteninformation nach § 630c Abs. 3 BGB)
  4. Erstattungs-Hinweis: Die Vergütung ist unabhängig davon geschuldet, ob und wie viel PKV oder Beihilfe erstatten
  5. Fälligkeit: z. B. „zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungszugang"
  6. Terminabsage und Ausfall: Frist und Höhe — wirksam formuliert (siehe Ausfallklausel)
  7. Laufzeit: für welche Verordnung bzw. Behandlungsserie die Vereinbarung gilt (die GebüTh sieht zudem vor, dass eine Therapiepause von mehr als zwölf Wochen die Laufzeit beendet)
  8. Ort, Datum, Unterschriften beider Seiten

Datenschutz gehört in ein eigenes Dokument. Datenschutzinformation, Schweigepflichtentbindung oder Einwilligungen solltest du getrennt halten. So bleibt die Honorarvereinbarung kurz und für die Versicherung, bei der der Patient sie eventuell vorlegt, übersichtlich.

Therapeutin leitet eine Patientin in der Praxis bei einer Übung an
Die Preisabsprache gehört vor die erste Behandlung — nicht erst auf die Rechnung. · Foto: https://kaboompics.com/ / Pexels

Preise festlegen: GebüTh-Spanne und Beihilfe-Eigenanteil

Welchen Preis du einträgst, entscheidest du. Als Orientierung für „üblich" nennt die GebüTh das 1,4- bis 2,3-Fache des bundeseinheitlichen Kassensatzes; darüber nur mit Begründung (z. B. besonderer Aufwand). Mit den Kassensätzen ab 01.01.2026 und den Beihilfe-Höchstbeträgen des Bundes sieht das so aus:

LeistungKassensatz 2026GebüTh-Spanne (1,4× – 2,3×)Beihilfe-Höchstbetrag (Bund)
Krankengymnastik, 15–25 Min.29,63 €41,48 € – 68,15 €29,00 €
Manuelle Therapie, 15–25 Min.35,59 €49,83 € – 81,86 €34,80 €
Manuelle Lymphdrainage, 45 Min.53,94 €75,52 € – 124,06 €52,70 €
Gerätegestützte Krankengymnastik, 60 Min.55,81 €78,13 € – 128,36 €54,50 €

Die Spannen sind unsere Berechnung aus der Vergütungsliste nach § 125 SGB V und der GebüTh-Regel. Die Beihilfe-Werte gelten für Bundesbeamte; die Länder haben eigene Beihilfeverordnungen mit eigenen Höchstbeträgen. Ausführlich erklärt und mit weiteren Leistungen steht das im Abschnitt Preise nach GebüTh. Wie du deinen Preis aus deinen Kosten herleitest, zeigt der Stundensatz-Rechner.

Wichtig: Du darfst mehr verlangen, als PKV oder Beihilfe erstatten. Die Grenze ist Wucher nach § 138 Abs. 2 BGB — und dafür genügt ein hoher Preis allein nicht. Es braucht zusätzlich ein auffälliges Missverhältnis und die Ausnutzung etwa einer Zwangslage oder Unerfahrenheit. Mit Preisen in der GebüTh-Spanne bist du davon weit entfernt.

Die Ausfallklausel: so bleibt sie wirksam

Kommt ein Patient nicht und hat zu spät abgesagt, kannst du bei einem fest reservierten Termin die vereinbarte Vergütung verlangen (§ 615 BGB, Annahmeverzug). Du musst dir aber anrechnen lassen, was du erspart hast oder durch anderweitige Verwendung der Zeit verdienst — füllst du den Slot neu, entfällt der Anspruch insoweit.

Weil du dein Muster für viele Patienten verwendest, gelten die Klauseln als vorformulierte Geschäftsbedingungen — und dafür gibt es eine strenge Regel: Eine Pauschale ist unwirksam, wenn sie den gewöhnlich zu erwartenden Schaden übersteigt oder wenn dem Patienten nicht ausdrücklich der Nachweis gestattet wird, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist (§ 309 Nr. 5 BGB).

Ausfallklausel — wirksam oder angreifbar?
So bleibt sie wirksam
  • Klare Absagefrist, z. B. 24 Stunden vorher
  • Höchstens die vereinbarte Vergütung des Termins
  • Ersparte Aufwendungen werden angerechnet
  • Nachweis eines geringeren Schadens ausdrücklich erlaubt
Daran scheitert sie oft
  • Pauschale über dem üblichen Schaden, z. B. Strafzuschlag (§ 309 Nr. 5 a BGB)
  • Pauschale ohne Anrechnung, obwohl der Slot neu vergeben wurde
  • Kein Nachweis-Vorbehalt (§ 309 Nr. 5 b BGB)
  • Nur mündlich abgesprochen — im Streit kaum beweisbar

Grundlagen: § 615 BGB (Annahmeverzug), § 309 Nr. 5 BGB (Pauschalierung von Schadensersatz).

Häufigster Fehler in kursierenden Mustern: Die Ausfallregel nennt Frist und Betrag, erlaubt dem Patienten aber nicht ausdrücklich den Gegenbeweis. Genau dieser Satz fehlt oft — und ohne ihn ist eine pauschale Ausfallgebühr in vorformulierten Bedingungen angreifbar. Im Muster unten ist er enthalten. Wann ein Ausfallhonorar überhaupt verlangt werden darf und wie es steuerlich behandelt wird, steht im Artikel Terminausfall & Ausfallhonorar.

Muster: Honorarvereinbarung zum Kopieren

Kopiere den Text, ersetze die Angaben in eckigen Klammern und passe die Leistungen an deine Praxis an. Das Muster ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung — wenn du es dauerhaft für alle Patienten einsetzt, lass es einmal anwaltlich prüfen.

Honorarvereinbarung für physiotherapeutische Leistungen

zwischen [Praxisname, Anschrift] — nachfolgend „Praxis" — und [Vorname Nachname, Anschrift, Geburtsdatum] — nachfolgend „Patient/in".

1. Leistungen und Vergütung

Für die Behandlung aufgrund der Verordnung von [Arzt/Heilpraktiker] vom [Datum] gelten folgende Preise je Behandlungseinheit:

  • Krankengymnastik (KG), [20] Min.: [45,00] €
  • Manuelle Therapie (MT), [20] Min.: [55,00] €
  • [weitere Leistung, Dauer: Preis]

2. Kosteninformation

Die Praxis hat die Patientin/den Patienten vor Beginn der Behandlung darauf hingewiesen, dass eine vollständige Übernahme der Kosten durch private Krankenversicherung, Beihilfe oder einen anderen Kostenträger nicht gesichert ist. Die voraussichtlichen Kosten der Behandlung betragen: [Anzahl] × [Leistung] à [Preis] € = [Summe] €.

3. Zahlung

Die Vergütung schuldet die Patientin/der Patient unabhängig davon, ob und in welcher Höhe eine Versicherung oder Beihilfestelle die Kosten erstattet. Die Rechnung ist innerhalb von [14] Tagen nach Zugang zur Zahlung fällig.

4. Terminabsage

Vereinbarte Termine sind für die Patientin/den Patienten reserviert. Kann ein Termin nicht wahrgenommen werden, ist er spätestens [24] Stunden vorher abzusagen. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen kann die Praxis die vereinbarte Vergütung für diesen Termin verlangen, soweit sie die Zeit nicht anderweitig nutzen konnte; ersparte Aufwendungen werden angerechnet. Der Patientin/dem Patienten bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Wird ein Termin aus Gründen abgesagt, die die Patientin/der Patient nicht zu vertreten hat, entsteht kein Ausfallhonorar.

5. Laufzeit

Diese Vereinbarung gilt für die Behandlungsserie aufgrund der oben genannten Verordnung. Für weitere Behandlungen wird eine neue Vereinbarung geschlossen.

6. Ausfertigungen

Beide Seiten erhalten eine Ausfertigung dieser Vereinbarung.

[Ort], den [Datum]

Unterschrift Praxis: ______________________________

Unterschrift Patient/in: ______________________________

Häufige Fehler bei der Honorarvereinbarung

  • Preise erst auf der Rechnung nennen. Dann fehlt die Kosteninformation vor Behandlungsbeginn — und du streitest über die „übliche Vergütung".
  • „Nach GebüTh" ohne konkrete Beträge. Der Patient kann die GebüTh nicht nachschlagen; schreib die Euro-Beträge hinein.
  • Beihilfe-Eigenanteil verschweigen. Rechtlich ändert das nichts an deinem Honorar, aber es kostet Vertrauen und führt zu Rückfragen.
  • Ausfallklausel ohne Nachweis-Vorbehalt. Siehe oben — der eine Satz, der in vielen Mustern fehlt.
  • Unbefristete Vereinbarung mit alten Preisen. Nach einer Preiserhöhung gilt der neue Preis nur, wenn ihr ihn neu vereinbart.

Honorarvereinbarung und Rechnung gehören zusammen. Was du vereinbarst, muss sich auf der Rechnung wiederfinden: dieselben Leistungen, dieselben Preise, dazu die Behandlungsdaten und der Hinweis auf die Steuerbefreiung. Welche Angaben Pflicht sind, steht im Ratgeber Pflichtangaben auf der Rechnung, die Besonderheiten für Heilmittel im Ratgeber Rechnung als Physiotherapeut; eine passende Vorlage gibt es als Rechnungsvorlage für Therapeuten.

Checkliste: Honorarvereinbarung

Fazit

Eine Honorarvereinbarung kostet dich fünf Minuten vor der ersten Behandlung — und erspart dir den Streit über Preise, Erstattungen und abgesagte Termine danach. Sie erfüllt gleichzeitig deine Pflicht zur Kosteninformation in Textform, macht den Beihilfe-Eigenanteil transparent und gibt dir mit einer sauberen Ausfallklausel Planungssicherheit. Nimm das Muster als Startpunkt, trag deine Preise ein, und sorg dafür, dass Vereinbarung und Rechnung zusammenpassen.

Häufig gestellte Fragen

Muss eine Honorarvereinbarung in der Physiotherapie schriftlich sein?
Die Preisabsprache selbst ist grundsätzlich formfrei. Ist aber nicht gesichert, dass PKV, Beihilfe oder ein anderer Kostenträger alles übernimmt, musst du den Patienten vor Behandlungsbeginn über die voraussichtlichen Kosten in Textform informieren (§ 630c Abs. 3 BGB) — also lesbar und dauerhaft, etwa auf Papier, als PDF oder per E-Mail. Eine unterschriebene Honorarvereinbarung erfüllt das und dient dir zugleich als Beweis.
Was gehört in eine Honorarvereinbarung für Privatpatienten?
Praxis und Patient, die Leistungen mit Preis je Einheit, die voraussichtlichen Gesamtkosten der Behandlungsserie, der Hinweis, dass die Vergütung unabhängig von der Erstattung durch PKV oder Beihilfe geschuldet ist, die Fälligkeit, eine Regelung für kurzfristig abgesagte Termine, die Laufzeit sowie Ort, Datum und Unterschriften.
Darf ich mehr berechnen, als PKV oder Beihilfe erstatten?
Ja. Du bist Vertragspartner des Patienten, nicht der Versicherung. Die Grenze ist Wucher (§ 138 Abs. 2 BGB): Dafür reicht ein hoher Preis allein nicht, es muss zusätzlich etwa eine Zwangslage oder Unerfahrenheit ausgenutzt werden. Als Orientierung für übliche Preise nennt die GebüTh das 1,4- bis 2,3-Fache des Kassensatzes.
Ist eine Ausfallgebühr in der Honorarvereinbarung wirksam?
Ja, wenn sie sauber formuliert ist: Absagefrist klar benannt, höchstens die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen, und — weil vorformulierte Klauseln als Geschäftsbedingungen gelten — ausdrücklich der Nachweis erlaubt, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist (§ 309 Nr. 5 BGB).
Brauche ich eine Honorarvereinbarung auch bei Kassenpatienten?
Für Leistungen, die die Krankenkasse nicht bezahlt — etwa zusätzliche Behandlungen ohne Verordnung oder Selbstzahler-Angebote — ja. Auch dann musst du vor Behandlungsbeginn in Textform über die voraussichtlichen Kosten informieren (§ 630c Abs. 3 BGB).
Wie lange gilt eine Honorarvereinbarung?
So lange, wie ihr es vereinbart. Üblich und übersichtlich ist eine Vereinbarung je Verordnung bzw. Behandlungsserie. Änderst du deine Preise, schließt du für neue Behandlungen eine neue Vereinbarung — rückwirkend gilt der neue Preis nicht.

Dieser Artikel ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Er gibt den Stand vom Oktober 2026 wieder; Kassensätze und Beihilfe-Höchstbeträge werden regelmäßig angepasst.

Quellen

Foto von Benjamin Krug

Über den Autor

Benjamin Krug

Benjamin Krug ist Gründer von Invofy und beschäftigt sich seit über 10 Jahren mit der GoBD-konformen Rechnungs- und Praxisverwaltung für Heilberufe. Er arbeitet eng mit Physio-, Ergo-, Logo- und Psychotherapie-Praxen zusammen und übersetzt komplexe steuer- und abrechnungsrechtliche Vorgaben (§14 UStG, §4 Nr. 14 UStG, GoBD, E-Rechnung) in praktikable Abläufe. Invofy entstand aus der Beobachtung, dass Therapiepraxen zwischen Excel-Tabellen und überdimensionierten Praxis-Systemen keine passende, rechtssichere Lösung finden. Alle Inhalte werden nach bestem Wissen recherchiert und mit den genannten Quellen belegt — sie ersetzen jedoch keine individuelle Steuerberatung.

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