Steuern & Umsatzsteuer

EÜR für Heilberufe: Einnahmenüberschussrechnung in der Therapiepraxis richtig machen

Als selbstständiger Physio-, Ergo- oder Logotherapeut machst du fast immer eine EÜR (§4 Abs. 3 EStG). Wie das Zufluss-Abfluss-Prinzip funktioniert, wie du steuerfreie §4-Nr.-14-Umsätze einträgst, welche Betriebsausgaben zählen und wie die Anlage EÜR abgegeben wird.

Benjamin Krug16 Min. LesezeitAktualisiert 20. September 2026
Therapeutin sortiert Belege und erstellt ihre Einnahmenüberschussrechnung
Foto: https://kaboompics.com/ / Pexels

Die kurze Antwort: Als selbstständiger Physio-, Ergo- oder Logotherapeut ermittelst du deinen Gewinn per Einnahmenüberschussrechnung — du zählst zusammen, was reingekommen ist, ziehst ab, was du betrieblich ausgegeben hast, und die Differenz ist dein steuerpflichtiger Gewinn. Der Sonderfall bei Heilberufen ist die Umsatzsteuerbefreiung nach §4 Nr. 14: Sie macht die EÜR in mancher Hinsicht einfacher (keine USt-Voranmeldung für die steuerfreien Umsätze), in anderer teurer (kein Vorsteuerabzug). Wie beides in die EÜR fließt, klären wir hier Schritt für Schritt.

Wenn du zuerst wissen willst, welche deiner Leistungen überhaupt steuerfrei sind, lies den Artikel §4 Nr. 14 UStG: Grenzfälle der Umsatzsteuerbefreiung und den Ratgeber Umsatzsteuerbefreiung für Heilberufe.

Wer macht eine EÜR — und wer muss bilanzieren?

Die Einnahmenüberschussrechnung ist die vereinfachte Gewinnermittlung nach §4 Abs. 3 EStG. Nutzen darf sie, wer nicht buchführungspflichtig ist.

  • Freiberufler nach §18 EStG — dazu gehören die selbstständig ausgeübten Heilberufe (Ärzte und „ähnliche Berufe" wie Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Heilpraktiker) — dürfen die EÜR immer nutzen, ganz unabhängig von Umsatz und Gewinn.
  • Gewerbetreibende müssen erst dann zur doppelten Buchführung mit Bilanz wechseln, wenn sie die Grenzen des §141 AO überschreiten: mehr als 800.000 € Umsatz oder mehr als 80.000 € Gewinn im Kalenderjahr.
Für die meisten Therapiepraxen ist die Sache eindeutig: freiberuflich → EÜR, und keine Gewerbesteuer auf die heilberufliche Tätigkeit. Gewerblich wird es nur in Ausnahmefällen — etwa wenn der Warenverkauf ein eigenständiges Standbein wird oder mehrere angestellte Therapeuten ohne eigene fachliche Mitarbeit geführt werden. Im Zweifel klärt das der Steuerberater.

Das Zufluss-Abfluss-Prinzip

Der wichtigste Unterschied zur Bilanz: In der EÜR zählt das Geld, nicht die Rechnung (§11 EStG).

  • Betriebseinnahme: im Jahr des Zahlungseingangs auf dem Konto oder in der Kasse.
  • Betriebsausgabe: im Jahr des Zahlungsabflusses.

Das Rechnungsdatum ist für die EÜR irrelevant.

Die 10-Tage-Regel

Eine Ausnahme gilt für regelmäßig wiederkehrende Zahlungen (z. B. Praxismiete, Versicherungsbeiträge, Umsatzsteuer-Vorauszahlungen), die innerhalb von 10 Tagen vor oder nach dem Jahreswechsel fließen. Sie werden dem Jahr zugeordnet, zu dem sie wirtschaftlich gehören. Die Januar-Miete, die du am 30.12. überweist, ist also eine Ausgabe des neuen Jahres.

Diese Regel lässt sich zur Steuerplanung nutzen: Eine geplante Anschaffung kurz vor oder nach dem Jahreswechsel verschiebt den Betriebsausgaben-Abzug ins gewünschte Jahr — sinnvoll, wenn du in einem Jahr einen deutlich höheren Gewinn erwartest.

Betriebseinnahmen richtig erfassen

In einer Therapiepraxis gibt es typischerweise zwei Arten von Einnahmen:

Einnahmeumsatzsteuerlichin der Anlage EÜR
Verordnete Heilbehandlung, Privatrechnung mit Therapiezielsteuerfrei (§4 Nr. 14 UStG)Zeile für umsatzsteuerfreie Betriebseinnahmen (aktuell Zeile 15, Kz 103)
Wellness, Präventionskurs ohne Indikation, WarenverkaufsteuerpflichtigZeile für steuerpflichtige Betriebseinnahmen + vereinnahmte Umsatzsteuer separat
Zuschüsse, Anlagenverkauf, private Nutzungsanteileje nach Falleigene Zeilen

Bei einer rein steuerfreien Praxis taucht in der ganzen EÜR keine Umsatzsteuer auf — weder als Einnahme noch als Vorsteuer. Das ist die vereinfachende Seite der §4-Nr.-14-Befreiung.

Hast du **auch nur einen kleinen steuerpflichtigen Anteil** (Tape-Verkauf, offener Kurs), musst du diesen sauber trennen: eigene Erlöskonten, Umsatzsteuer darauf ausweisen und abführen — es sei denn, du bleibst mit den steuerpflichtigen Umsätzen unter der Kleinunternehmergrenze. Wie das zusammenspielt, steht im Artikel [Kleinunternehmerregelung für Therapeuten (§19 UStG)](/blog/kleinunternehmer-therapeuten-19-ustg); die Grenze prüfst du mit dem [Kleinunternehmer-Check](/tools/kleinunternehmer-check).

Betriebsausgaben in der Therapiepraxis

Betriebsausgabe ist alles, was betrieblich veranlasst ist. Die häufigsten Posten:

AusgabeHinweis
Praxismiete + Nebenkostenvoll abzugsfähig; bei gemischter Nutzung anteilig
Behandlungsliegen, Gerätebis 800 € netto sofort (GWG), darüber über die Nutzungsdauer abschreiben
Verbrauchsmaterial (Tape, Öle, Handschuhe, Hygiene)sofort abzugsfähig
Berufshaftpflicht, Berufsverband (VPT, IFK, dbl …)voll abzugsfähig
Fortbildungen, Fachliteratur, Kongresseinkl. Reise- und Übernachtungskosten
Praxis- und Abrechnungssoftwarelaufende Kosten sofort abzugsfähig
Kfz-Kosten für HausbesucheFahrtenbuch oder pauschal 0,30 €/km für betriebliche Fahrten
Telefon / Internetbetrieblicher Anteil
Häusliches Arbeitszimmernur unter den gesetzlichen Voraussetzungen (Mittelpunkt der Tätigkeit oder Tagespauschale)
Die 800-€-Prüfung für geringwertige Wirtschaftsgüter erfolgt **immer am Nettowert** (§6 Abs. 2 EStG) — auch wenn du als steuerbefreiter Therapeut keinen Vorsteuerabzug hast. Die nicht abziehbare Umsatzsteuer erhöht zwar deine tatsächlichen Anschaffungskosten, nicht aber den für die GWG-Grenze maßgeblichen Wert.

Kein Vorsteuerabzug — was das für die EÜR heißt

Weil deine Umsätze nach §4 Nr. 14 steuerfrei sind, bekommst du die beim Einkauf gezahlte Umsatzsteuer nicht vom Finanzamt zurück. In der EÜR wirkt sich das so aus: Du buchst deine Betriebsausgaben mit dem Bruttobetrag. Die 19 % USt auf das neue Gerät, die Fortbildung oder die Software sind ganz normal Teil deiner abzugsfähigen Betriebsausgabe — sie mindern deinen Gewinn und damit die Einkommensteuer, nur eben nicht die Umsatzsteuer.

Und die Umsatzsteuer-Voranmeldung?

Das hängt am steuerpflichtigen Anteil, nicht an der EÜR:

  • Rein steuerfreie Praxis (nur §4-Nr.-14-Umsätze): keine Umsatzsteuer-Voranmeldung. Eine jährliche Umsatzsteuererklärung kann das Finanzamt trotzdem verlangen — sie besteht dann im Wesentlichen aus Nullen bzw. den steuerfreien Umsätzen.
  • Gemischte Praxis mit steuerpflichtigem Anteil (Wellness, Waren): Für diesen Teil bist du regulär umsatzsteuerpflichtig — mit Voranmeldung (monatlich/vierteljährlich, je nach Höhe) und Jahreserklärung. Es sei denn, du bleibst mit den steuerpflichtigen Umsätzen unter der Kleinunternehmergrenze.

Die EÜR und die Umsatzsteuer sind also zwei getrennte Baustellen: Die EÜR ermittelt den einkommensteuerlichen Gewinn, die Umsatzsteuer betrifft nur den steuerpflichtigen Umsatzanteil.

Die Anlage EÜR und ihre Abgabe

Der Gewinn wird auf dem amtlichen Formular Anlage EÜR ermittelt und elektronisch über ELSTER übermittelt — zusammen mit der Einkommensteuererklärung. Eine Abgabe auf Papier ist nur in Härtefällen zulässig.

Die Anlage EÜR gliedert sich grob in:

  1. Betriebseinnahmen (steuerfrei / steuerpflichtig / USt),
  2. Betriebsausgaben (nach Kategorien: Waren, Personal, Raum, Abschreibungen, Kfz, sonstige),
  3. Ermittlung des Gewinns (Einnahmen minus Ausgaben, plus/minus Korrekturen wie Privatanteile),
  4. Zusätzliche Angaben (Rücklagen, Entnahmen/Einlagen, Schuldzinsen).
Die Belege zu jeder Zeile deiner EÜR musst du aufbewahren: Rechnungen und Buchungsbelege **8 Jahre** (§147 Abs. 3 AO, seit 2025 — vorher 10), digital revisionssicher. Ein loser Schuhkarton genügt bei einer Betriebsprüfung nicht. Wie eine GoBD-konforme Ablage aussieht, steht im Ratgeber [GoBD-konforme Rechnungen](/ratgeber/gobd-konforme-rechnungen).

EÜR vs. Bilanz — wann ein Wechsel Pflicht wird

Ein freiwilliger Wechsel zur Bilanz ist möglich, aber selten sinnvoll: mehr Aufwand, mehr Beratungskosten, und die Steuerlast verschiebt sich nur zeitlich. Für Heilberufe ist die EÜR fast immer die richtige Wahl.

Software und Beleg-Workflow

Die EÜR selbst erstellt am Jahresende der Steuerberater oder ein Steuerprogramm. Deine Aufgabe ist, dass die Zahlen dafür sauber vorliegen:

  • Ausgangsrechnungen lückenlos nummeriert und archiviert (siehe Excel-Alternative für die Therapiepraxis).
  • Zahlungseingänge den Rechnungen zugeordnet — so weißt du, was im jeweiligen Jahr zugeflossen ist.
  • Eingangsbelege digital, nach Kategorien sortiert.
  • DATEV-/CSV-Export für den Steuerberater (Ratgeber DATEV-Export).

Eine Abrechnungssoftware für Heilberufe liefert die Ausgangsseite (Rechnungen, offene Posten, Zahlungsstatus, Export) automatisch — die reine Belegablage der Eingangsseite kannst du parallel in einem einfachen DMS oder direkt beim Steuerberater-Tool führen.

Checkliste: EÜR-Vorbereitung für die Therapiepraxis

Häufige Missverständnisse

„Ich muss als Praxis eine Bilanz erstellen." — Nein. Als Freiberufler machst du eine EÜR, unabhängig vom Umsatz.

„Meine Einnahme zählt, wenn ich die Rechnung schreibe." — Nein. Sie zählt, wenn das Geld da ist (Zufluss-Abfluss-Prinzip).

„Ohne Umsatzsteuer brauche ich keine EÜR." — Doch. Die Umsatzsteuerbefreiung nach §4 Nr. 14 ändert nichts an der Einkommensteuer — der Gewinn wird trotzdem per EÜR ermittelt.

„Die gezahlte USt auf Einkäufe hole ich mir zurück." — Nicht bei Steuerfreiheit. Sie ist Teil der Betriebsausgabe.

Fazit

Für eine selbstständige Therapiepraxis ist die EÜR der Normalfall: Einnahmen bei Zufluss, Ausgaben bei Abfluss, Differenz ist der Gewinn. Die Besonderheit sind die §4-Nr.-14-Umsätze — steuerfrei erfasst, ohne Vorsteuerabzug, dafür mit Brutto-Betriebsausgaben. Wer seine Ausgangsrechnungen sauber führt, Zahlungseingänge zuordnet und Belege digital sortiert, gibt dem Steuerberater am Jahresende eine EÜR, die in einer Stunde steht statt in drei.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich als Physiotherapeut eine EÜR oder eine Bilanz machen?
In aller Regel eine EÜR. Als selbstständig tätiger Angehöriger eines Heilberufs bist du Freiberufler nach §18 EStG und darfst die Einnahmenüberschussrechnung nach §4 Abs. 3 EStG nutzen — unabhängig von Umsatz oder Gewinn. Zur doppelten Buchführung mit Bilanz bist du nur verpflichtet, wenn dein Betrieb ausnahmsweise als gewerblich eingestuft wird und die Grenzen des §141 AO überschreitet.
Zählen meine Einnahmen bei der EÜR nach Rechnungsdatum oder nach Zahlungseingang?
Nach Zahlungseingang. Die EÜR folgt dem Zufluss-Abfluss-Prinzip (§11 EStG): Eine Einnahme wird in dem Jahr erfasst, in dem das Geld tatsächlich auf dem Konto ist — nicht wann die Rechnung gestellt wurde. Für Ausgaben gilt dasselbe: es zählt der Zahlungsabfluss. Ausnahme sind regelmäßig wiederkehrende Zahlungen rund um den Jahreswechsel (10-Tage-Regel).
Wo trage ich umsatzsteuerfreie Heilbehandlungen in der Anlage EÜR ein?
Steuerfreie Umsätze nach §4 Nr. 14 UStG gehören unter die Betriebseinnahmen in die Zeile für umsatzsteuerfreie Betriebseinnahmen (in der Anlage EÜR aktuell Zeile 15, Kennzahl 103). Umsatzsteuer taucht bei einer rein steuerfreien Praxis in der EÜR nicht auf. Hast du einen steuerpflichtigen Anteil (Wellness, Warenverkauf), erfasst du diesen separat mit der darauf entfallenden Umsatzsteuer.
Kann ich als steuerbefreiter Therapeut Vorsteuer aus Einkäufen ziehen?
Nein. Wer nach §4 Nr. 14 UStG steuerfreie Umsätze erzielt, hat keinen Vorsteuerabzug. Die Umsatzsteuer, die du beim Kauf von Geräten, Material oder Fortbildungen zahlst, ist deshalb Teil der Betriebsausgabe — du buchst den Bruttobetrag als Ausgabe.
Bis wann muss die Anlage EÜR beim Finanzamt sein?
Zusammen mit der Einkommensteuererklärung. Die Anlage EÜR ist elektronisch über ELSTER zu übermitteln. Die Abgabefrist richtet sich nach der allgemeinen Frist für die Steuererklärung (in nicht beratenen Fällen der 31. Juli des Folgejahres, mit Steuerberater deutlich später).
Was kann eine Therapiepraxis als Betriebsausgabe absetzen?
Praxismiete und Nebenkosten, Behandlungsliegen und Geräte (als GWG bis 800 € netto sofort, sonst über die Abschreibung), Verbrauchsmaterial, Berufshaftpflicht und Berufsverband, Fortbildungen, Fachliteratur, Praxis- und Abrechnungssoftware, anteilige Kfz-Kosten für Hausbesuche, Telefon/Internet und ein häusliches Arbeitszimmer unter den gesetzlichen Voraussetzungen.

Quellen

Foto von Benjamin Krug

Über den Autor

Benjamin Krug

Benjamin Krug ist Gründer von Invofy und beschäftigt sich seit über 10 Jahren mit der GoBD-konformen Rechnungs- und Praxisverwaltung für Heilberufe. Er arbeitet eng mit Physio-, Ergo-, Logo- und Psychotherapie-Praxen zusammen und übersetzt komplexe steuer- und abrechnungsrechtliche Vorgaben (§14 UStG, §4 Nr. 14 UStG, GoBD, E-Rechnung) in praktikable Abläufe. Invofy entstand aus der Beobachtung, dass Therapiepraxen zwischen Excel-Tabellen und überdimensionierten Praxis-Systemen keine passende, rechtssichere Lösung finden. Alle Inhalte werden nach bestem Wissen recherchiert und mit den genannten Quellen belegt — sie ersetzen jedoch keine individuelle Steuerberatung.

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