EÜR für Heilberufe: Einnahmenüberschussrechnung in der Therapiepraxis richtig machen
Als selbstständiger Physio-, Ergo- oder Logotherapeut machst du fast immer eine EÜR (§4 Abs. 3 EStG). Wie das Zufluss-Abfluss-Prinzip funktioniert, wie du steuerfreie §4-Nr.-14-Umsätze einträgst, welche Betriebsausgaben zählen und wie die Anlage EÜR abgegeben wird.

Die kurze Antwort: Als selbstständiger Physio-, Ergo- oder Logotherapeut ermittelst du deinen Gewinn per Einnahmenüberschussrechnung — du zählst zusammen, was reingekommen ist, ziehst ab, was du betrieblich ausgegeben hast, und die Differenz ist dein steuerpflichtiger Gewinn. Der Sonderfall bei Heilberufen ist die Umsatzsteuerbefreiung nach §4 Nr. 14: Sie macht die EÜR in mancher Hinsicht einfacher (keine USt-Voranmeldung für die steuerfreien Umsätze), in anderer teurer (kein Vorsteuerabzug). Wie beides in die EÜR fließt, klären wir hier Schritt für Schritt.
Wenn du zuerst wissen willst, welche deiner Leistungen überhaupt steuerfrei sind, lies den Artikel §4 Nr. 14 UStG: Grenzfälle der Umsatzsteuerbefreiung und den Ratgeber Umsatzsteuerbefreiung für Heilberufe.
Wer macht eine EÜR — und wer muss bilanzieren?
Die Einnahmenüberschussrechnung ist die vereinfachte Gewinnermittlung nach §4 Abs. 3 EStG. Nutzen darf sie, wer nicht buchführungspflichtig ist.
- Freiberufler nach §18 EStG — dazu gehören die selbstständig ausgeübten Heilberufe (Ärzte und „ähnliche Berufe" wie Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Heilpraktiker) — dürfen die EÜR immer nutzen, ganz unabhängig von Umsatz und Gewinn.
- Gewerbetreibende müssen erst dann zur doppelten Buchführung mit Bilanz wechseln, wenn sie die Grenzen des §141 AO überschreiten: mehr als 800.000 € Umsatz oder mehr als 80.000 € Gewinn im Kalenderjahr.
Das Zufluss-Abfluss-Prinzip
Der wichtigste Unterschied zur Bilanz: In der EÜR zählt das Geld, nicht die Rechnung (§11 EStG).
- Betriebseinnahme: im Jahr des Zahlungseingangs auf dem Konto oder in der Kasse.
- Betriebsausgabe: im Jahr des Zahlungsabflusses.
Das Rechnungsdatum ist für die EÜR irrelevant.
Die 10-Tage-Regel
Eine Ausnahme gilt für regelmäßig wiederkehrende Zahlungen (z. B. Praxismiete, Versicherungsbeiträge, Umsatzsteuer-Vorauszahlungen), die innerhalb von 10 Tagen vor oder nach dem Jahreswechsel fließen. Sie werden dem Jahr zugeordnet, zu dem sie wirtschaftlich gehören. Die Januar-Miete, die du am 30.12. überweist, ist also eine Ausgabe des neuen Jahres.
Betriebseinnahmen richtig erfassen
In einer Therapiepraxis gibt es typischerweise zwei Arten von Einnahmen:
| Einnahme | umsatzsteuerlich | in der Anlage EÜR |
|---|---|---|
| Verordnete Heilbehandlung, Privatrechnung mit Therapieziel | steuerfrei (§4 Nr. 14 UStG) | Zeile für umsatzsteuerfreie Betriebseinnahmen (aktuell Zeile 15, Kz 103) |
| Wellness, Präventionskurs ohne Indikation, Warenverkauf | steuerpflichtig | Zeile für steuerpflichtige Betriebseinnahmen + vereinnahmte Umsatzsteuer separat |
| Zuschüsse, Anlagenverkauf, private Nutzungsanteile | je nach Fall | eigene Zeilen |
Bei einer rein steuerfreien Praxis taucht in der ganzen EÜR keine Umsatzsteuer auf — weder als Einnahme noch als Vorsteuer. Das ist die vereinfachende Seite der §4-Nr.-14-Befreiung.
Betriebsausgaben in der Therapiepraxis
Betriebsausgabe ist alles, was betrieblich veranlasst ist. Die häufigsten Posten:
| Ausgabe | Hinweis |
|---|---|
| Praxismiete + Nebenkosten | voll abzugsfähig; bei gemischter Nutzung anteilig |
| Behandlungsliegen, Geräte | bis 800 € netto sofort (GWG), darüber über die Nutzungsdauer abschreiben |
| Verbrauchsmaterial (Tape, Öle, Handschuhe, Hygiene) | sofort abzugsfähig |
| Berufshaftpflicht, Berufsverband (VPT, IFK, dbl …) | voll abzugsfähig |
| Fortbildungen, Fachliteratur, Kongresse | inkl. Reise- und Übernachtungskosten |
| Praxis- und Abrechnungssoftware | laufende Kosten sofort abzugsfähig |
| Kfz-Kosten für Hausbesuche | Fahrtenbuch oder pauschal 0,30 €/km für betriebliche Fahrten |
| Telefon / Internet | betrieblicher Anteil |
| Häusliches Arbeitszimmer | nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen (Mittelpunkt der Tätigkeit oder Tagespauschale) |
Kein Vorsteuerabzug — was das für die EÜR heißt
Weil deine Umsätze nach §4 Nr. 14 steuerfrei sind, bekommst du die beim Einkauf gezahlte Umsatzsteuer nicht vom Finanzamt zurück. In der EÜR wirkt sich das so aus: Du buchst deine Betriebsausgaben mit dem Bruttobetrag. Die 19 % USt auf das neue Gerät, die Fortbildung oder die Software sind ganz normal Teil deiner abzugsfähigen Betriebsausgabe — sie mindern deinen Gewinn und damit die Einkommensteuer, nur eben nicht die Umsatzsteuer.
Und die Umsatzsteuer-Voranmeldung?
Das hängt am steuerpflichtigen Anteil, nicht an der EÜR:
- Rein steuerfreie Praxis (nur §4-Nr.-14-Umsätze): keine Umsatzsteuer-Voranmeldung. Eine jährliche Umsatzsteuererklärung kann das Finanzamt trotzdem verlangen — sie besteht dann im Wesentlichen aus Nullen bzw. den steuerfreien Umsätzen.
- Gemischte Praxis mit steuerpflichtigem Anteil (Wellness, Waren): Für diesen Teil bist du regulär umsatzsteuerpflichtig — mit Voranmeldung (monatlich/vierteljährlich, je nach Höhe) und Jahreserklärung. Es sei denn, du bleibst mit den steuerpflichtigen Umsätzen unter der Kleinunternehmergrenze.
Die EÜR und die Umsatzsteuer sind also zwei getrennte Baustellen: Die EÜR ermittelt den einkommensteuerlichen Gewinn, die Umsatzsteuer betrifft nur den steuerpflichtigen Umsatzanteil.
Die Anlage EÜR und ihre Abgabe
Der Gewinn wird auf dem amtlichen Formular Anlage EÜR ermittelt und elektronisch über ELSTER übermittelt — zusammen mit der Einkommensteuererklärung. Eine Abgabe auf Papier ist nur in Härtefällen zulässig.
Die Anlage EÜR gliedert sich grob in:
- Betriebseinnahmen (steuerfrei / steuerpflichtig / USt),
- Betriebsausgaben (nach Kategorien: Waren, Personal, Raum, Abschreibungen, Kfz, sonstige),
- Ermittlung des Gewinns (Einnahmen minus Ausgaben, plus/minus Korrekturen wie Privatanteile),
- Zusätzliche Angaben (Rücklagen, Entnahmen/Einlagen, Schuldzinsen).
EÜR vs. Bilanz — wann ein Wechsel Pflicht wird
Ein freiwilliger Wechsel zur Bilanz ist möglich, aber selten sinnvoll: mehr Aufwand, mehr Beratungskosten, und die Steuerlast verschiebt sich nur zeitlich. Für Heilberufe ist die EÜR fast immer die richtige Wahl.
Software und Beleg-Workflow
Die EÜR selbst erstellt am Jahresende der Steuerberater oder ein Steuerprogramm. Deine Aufgabe ist, dass die Zahlen dafür sauber vorliegen:
- Ausgangsrechnungen lückenlos nummeriert und archiviert (siehe Excel-Alternative für die Therapiepraxis).
- Zahlungseingänge den Rechnungen zugeordnet — so weißt du, was im jeweiligen Jahr zugeflossen ist.
- Eingangsbelege digital, nach Kategorien sortiert.
- DATEV-/CSV-Export für den Steuerberater (Ratgeber DATEV-Export).
Eine Abrechnungssoftware für Heilberufe liefert die Ausgangsseite (Rechnungen, offene Posten, Zahlungsstatus, Export) automatisch — die reine Belegablage der Eingangsseite kannst du parallel in einem einfachen DMS oder direkt beim Steuerberater-Tool führen.
Checkliste: EÜR-Vorbereitung für die Therapiepraxis
Häufige Missverständnisse
„Ich muss als Praxis eine Bilanz erstellen." — Nein. Als Freiberufler machst du eine EÜR, unabhängig vom Umsatz.
„Meine Einnahme zählt, wenn ich die Rechnung schreibe." — Nein. Sie zählt, wenn das Geld da ist (Zufluss-Abfluss-Prinzip).
„Ohne Umsatzsteuer brauche ich keine EÜR." — Doch. Die Umsatzsteuerbefreiung nach §4 Nr. 14 ändert nichts an der Einkommensteuer — der Gewinn wird trotzdem per EÜR ermittelt.
„Die gezahlte USt auf Einkäufe hole ich mir zurück." — Nicht bei Steuerfreiheit. Sie ist Teil der Betriebsausgabe.
Fazit
Für eine selbstständige Therapiepraxis ist die EÜR der Normalfall: Einnahmen bei Zufluss, Ausgaben bei Abfluss, Differenz ist der Gewinn. Die Besonderheit sind die §4-Nr.-14-Umsätze — steuerfrei erfasst, ohne Vorsteuerabzug, dafür mit Brutto-Betriebsausgaben. Wer seine Ausgangsrechnungen sauber führt, Zahlungseingänge zuordnet und Belege digital sortiert, gibt dem Steuerberater am Jahresende eine EÜR, die in einer Stunde steht statt in drei.
Häufig gestellte Fragen
Muss ich als Physiotherapeut eine EÜR oder eine Bilanz machen?
Zählen meine Einnahmen bei der EÜR nach Rechnungsdatum oder nach Zahlungseingang?
Wo trage ich umsatzsteuerfreie Heilbehandlungen in der Anlage EÜR ein?
Kann ich als steuerbefreiter Therapeut Vorsteuer aus Einkäufen ziehen?
Bis wann muss die Anlage EÜR beim Finanzamt sein?
Was kann eine Therapiepraxis als Betriebsausgabe absetzen?
Quellen
- §4 Abs. 3 EStG — Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung
- §11 EStG — Vereinnahmung und Verausgabung (Zufluss-Abfluss-Prinzip, 10-Tage-Regel)
- §6 Abs. 2 EStG — Geringwertige Wirtschaftsgüter
- §18 EStG — Selbständige (freiberufliche) Arbeit
- §141 AO — Buchführungspflicht bestimmter Steuerpflichtiger (800.000 € / 80.000 €)
- §147 AO — Aufbewahrungspflichten und -fristen
- §60 Abs. 4 EStDV — elektronische Übermittlung der Anlage EÜR
- §4 Nr. 14 UStG — Steuerbefreiung für Heilbehandlungen

Über den Autor
Benjamin Krug
Benjamin Krug ist Gründer von Invofy und beschäftigt sich seit über 10 Jahren mit der GoBD-konformen Rechnungs- und Praxisverwaltung für Heilberufe. Er arbeitet eng mit Physio-, Ergo-, Logo- und Psychotherapie-Praxen zusammen und übersetzt komplexe steuer- und abrechnungsrechtliche Vorgaben (§14 UStG, §4 Nr. 14 UStG, GoBD, E-Rechnung) in praktikable Abläufe. Invofy entstand aus der Beobachtung, dass Therapiepraxen zwischen Excel-Tabellen und überdimensionierten Praxis-Systemen keine passende, rechtssichere Lösung finden. Alle Inhalte werden nach bestem Wissen recherchiert und mit den genannten Quellen belegt — sie ersetzen jedoch keine individuelle Steuerberatung.
LinkedIn
