Aktualisiert fuer 2025/2026

Kleinunternehmer-Check

Pruefe kostenlos, ob die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG fuer dich gilt. Mit den neuen Grenzen ab 2025.

Neue Grenzen seit 01.01.2025

Vorjahresumsatz max. 25.000 EUR  |  Umsatz im laufenden Jahr max. 100.000 EUR

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0 € / 25.000 €
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Als Heilberufler sind Sie ggf. bereits umsatzsteuerbefreit -- unabhaengig von der Kleinunternehmerregelung.

Zum USt-Befreiungs-Check fuer Heilberufe

Kleinunternehmerregelung 2025/2026 -- Die neuen Grenzen

Seit dem 1. Januar 2025 gelten neue Umsatzgrenzen fuer die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG. Die bisherige Grenze von 22.000 EUR Vorjahresumsatz wurde auf 25.000 EUR angehoben. Gleichzeitig wurde die Grenze fuer den erwarteten Umsatz im laufenden Jahr von 50.000 EUR auf 100.000 EUR erhoeht.

Die Kleinunternehmerregelung ermoeglicht es Unternehmern mit geringem Umsatz, auf die Erhebung und Abfuehrung von Umsatzsteuer zu verzichten. Das vereinfacht die Buchhaltung erheblich, da keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgegeben werden muessen. Allerdings entfaellt damit auch das Recht auf Vorsteuerabzug. Diese Regelung ist besonders fuer Freelancer, Nebenberufler und Existenzgruender attraktiv, die geringe Umsaetze erzielen.

Vorteile und Nachteile

Vorteile

  • Keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen
  • Weniger Buerokratie
  • Guenstigere Preise fuer Privatkunden
  • Einfachere Buchhaltung

Nachteile

  • Kein Vorsteuerabzug
  • Wirkt weniger professionell bei B2B
  • Nachteil bei hohen Investitionen
  • Umsatzgrenzen muessen beachtet werden

Haeufig gestellte Fragen

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