Rechnung schreiben als Ergotherapeut — Schritt-für-Schritt
Als Ergotherapeut in eigener Praxis gehört das Schreiben von Privatrechnungen zum Alltag. Doch welche Angaben sind Pflicht? Wie weisen Sie die Umsatzsteuerbefreiung korrekt aus? Und welche Fehler sollten Sie unbedingt vermeiden? Besonders bei Privatpatienten ist die Preisgestaltung knifflig, da es keine einheitliche Gebührenordnung gibt. Dieser Leitfaden beantwortet alle wichtigen Fragen — praxisnah und verständlich.
Pflichtangaben auf der Ergotherapie-Rechnung
Auch wenn Sie als Ergotherapeut von der Umsatzsteuer befreit sind, gelten die allgemeinen Rechnungsanforderungen nach §14 UStG. Folgende zehn Angaben müssen auf jeder Rechnung enthalten sein:
Vollständiger Name und Anschrift der Praxis
Ihr Praxisname, Vor- und Nachname, Straße, PLZ und Ort.
Vollständiger Name und Anschrift des Patienten
Bei Privatrechnungen die Adresse des Patienten, nicht der Krankenkasse.
Steuernummer oder USt-Identifikationsnummer
Ihre Steuernummer vom Finanzamt. Eine USt-ID ist bei steuerbefreiten Leistungen nicht erforderlich.
Rechnungsdatum
Das Datum, an dem die Rechnung ausgestellt wird.
Fortlaufende Rechnungsnummer
Eine eindeutige, fortlaufende Nummer ohne Lücken (z.B. 2026-0001, 2026-0002).
Bezeichnung der Leistung
Konkrete Behandlungsform: Sensomotorische Behandlung, Hirnleistungstraining, psychisch-funktionelle Behandlung etc. mit Dauer pro Sitzung.
Anzahl der Behandlungen
Wie viele Sitzungen wurden durchgeführt? Jede Behandlungsart separat aufführen.
Leistungszeitraum
Wann wurden die Behandlungen durchgeführt? Einzeldaten oder Zeitraum angeben.
Einzelpreis und Gesamtbetrag
Preis pro Sitzung und Gesamtsumme. Da keine USt anfällt, ist Netto = Brutto.
Hinweis auf Steuerbefreiung
„Gemäß §4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerbefreit." – Pflichttext auf jeder Rechnung.
Eine vollständige Erläuterung aller Pflichtangaben finden Sie in unserem Ratgeber zu Pflichtangaben auf Rechnungen.
USt-Befreiung korrekt ausweisen
Als Ergotherapeut sind Ihre Heilbehandlungen nach §4 Nr. 14 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Das bedeutet: Sie dürfen auf diesen Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen — weder als Betrag noch als Prozentsatz.
Pflichthinweis auf der Rechnung:
„Gemäß §4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerbefreit.“
Dieser Satz muss auf jeder Rechnung für Heilbehandlungen stehen. Er ersetzt die Angabe von Steuersatz und Steuerbetrag. Der Nettobetrag entspricht dem Bruttobetrag.
Möchten Sie prüfen, ob Ihre Leistung tatsächlich unter die Befreiung fällt? Nutzen Sie unseren kostenlosen USt-Befreiungscheck. Detaillierte Informationen zur Steuerbefreiung finden Sie in unserem Ratgeber zur Umsatzsteuerbefreiung für Heilberufe.
Muster-Rechnung für Ergotherapeuten
Eine typische Privatrechnung eines Ergotherapeuten enthält folgende Bestandteile. Stellen Sie sich ein professionell gestaltetes Dokument mit Ihrem Praxislogo vor:
Praxis für Ergotherapie Anna Beispiel
Therapieweg 8, 50667 Köln
Tel: 0221 / 987 654 32 · E-Mail: praxis@beispiel-ergo.de
Steuernummer: 214/567/89012
Rechnungsempfänger
Jonas Musterpatient
Ahornallee 3, 50668 Köln
Rechnungsdaten
Rechnung Nr. 2026-0042
Datum: 15.01.2026
Leistungszeitraum: 02.01. – 14.01.2026
| Leistung | Anzahl | Einzelpreis | Gesamt |
|---|---|---|---|
| Sensomotorisch-perzeptive Behandlung, 45 Min. | 6 | 52,00 € | 312,00 € |
| Hirnleistungstraining, 30 Min. | 4 | 42,00 € | 168,00 € |
| Gesamtbetrag: | 480,00 € | ||
Gemäß §4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerbefreit.
Mit der kostenlosen Rechnungsvorlage für Therapeuten können Sie solche Rechnungen in wenigen Minuten erstellen — oder noch schneller mit Invofy.
Häufige Fehler vermeiden
In der Praxis sehen wir immer wieder dieselben Fehler bei Ergotherapie-Rechnungen. Vermeiden Sie diese fünf Klassiker:
Umsatzsteuer trotz Befreiung ausweisen
Wer fälschlicherweise 19 % USt auf einer Heilbehandlungs-Rechnung angibt, schuldet dem Finanzamt diesen Betrag. Prüfen Sie bei jeder Rechnung, ob die Befreiung greift.
Fehlender Hinweis auf §4 Nr. 14 UStG
Auch wenn keine USt ausgewiesen wird — der Grund dafür muss auf der Rechnung stehen. Ohne diesen Hinweis ist die Rechnung formal unvollständig.
Keine fortlaufende Rechnungsnummer
Jede Rechnung braucht eine eindeutige, fortlaufende Nummer. Lücken in der Nummerierung können bei einer Betriebsprüfung Fragen aufwerfen.
Leistungszeitraum fehlt
Das Rechnungsdatum allein reicht nicht. Sie müssen angeben, wann die Behandlungen stattgefunden haben — idealerweise mit konkreten Behandlungsterminen oder einem Zeitraum.
Unpräzise Leistungsbeschreibung
Schreiben Sie nicht einfach „Ergotherapie“. Benennen Sie die konkrete Behandlungsform (sensomotorisch-perzeptiv, motorisch-funktionell, psychisch-funktionell etc.), die Dauer pro Sitzung und die Anzahl der Sitzungen.
Privatrechnung vs. Kassenabrechnung
Als Ergotherapeut unterscheiden Sie grundsätzlich zwischen zwei Abrechnungswegen:
Kassenabrechnung
Abrechnung direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse über ein Abrechnungszentrum. Hier stellen Sie keine Rechnung an den Patienten, sondern reichen die Verordnungen und Behandlungsdokumentationen ein. Invofy ist für diesen Weg nicht gedacht.
Privatrechnung
Rechnung direkt an den Patienten — bei Selbstzahlern, Privatpatienten oder Zusatzleistungen. Die GebüTh dient als Orientierung für die Preisgestaltung (üblich: 1,8- bis 2,3-facher Satz). Invofy erstellt professionelle Rechnungen mit allen Pflichtangaben, USt-Befreiung und GoBD-Konformität.
Viele Ergotherapeuten haben einen gemischten Patientenstamm. Für die Privatpatienten und Selbstzahler erstellen Sie Rechnungen — und genau dafür ist Invofy optimiert. Speziell für Ergotherapeuten bieten wir auch eine eigene Landingpage mit allen relevanten Features.