Logopädie

Rechnung schreiben als Logopäde — Schritt-für-Schritt

Als Logopäde in eigener Praxis gehört das Erstellen von Privatrechnungen zum Alltag — ob für Selbstzahler, Privatpatienten oder Zusatzleistungen. Eine Besonderheit in der Logopädie: Viele Patienten sind Kinder, sodass die Rechnung an die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten adressiert werden muss. Welche Angaben sind Pflicht? Wie weisen Sie die Umsatzsteuerbefreiung korrekt aus? Und welche typischen Fehler — etwa die falsche Rechnungsadressierung bei Kinderbehandlungen — sollten Sie unbedingt vermeiden? Dieser Leitfaden beantwortet alle wichtigen Fragen praxisnah und verständlich.

Pflichtangaben auf der Logopädie-Rechnung

Auch wenn Sie als Logopäde von der Umsatzsteuer befreit sind, gelten die allgemeinen Rechnungsanforderungen nach §14 UStG. Folgende zehn Angaben müssen auf jeder Rechnung enthalten sein:

1

Vollständiger Name und Anschrift der Praxis

Ihr Praxisname, Vor- und Nachname, Straße, PLZ und Ort.

2

Vollständiger Name und Anschrift des Patienten bzw. Erziehungsberechtigten

Bei Kindern: Name und Adresse der Eltern oder Erziehungsberechtigten als Rechnungsempfänger.

3

Steuernummer oder USt-Identifikationsnummer

Ihre Steuernummer vom Finanzamt. Eine USt-ID ist bei steuerbefreiten Leistungen nicht erforderlich.

4

Rechnungsdatum

Das Datum, an dem die Rechnung ausgestellt wird.

5

Fortlaufende Rechnungsnummer

Eine eindeutige, fortlaufende Nummer ohne Lücken (z.B. 2026-0001, 2026-0002).

6

Bezeichnung der Leistung

Konkrete Behandlungsform: Sprachtherapie, Stimmtherapie, Schlucktherapie, Sprechtherapie etc. mit Dauer pro Sitzung.

7

Anzahl der Behandlungen

Wie viele Sitzungen wurden durchgeführt? Jede Behandlungsart separat aufführen.

8

Leistungszeitraum

Wann wurden die Behandlungen durchgeführt? Einzeldaten oder Zeitraum angeben.

9

Einzelpreis und Gesamtbetrag

Preis pro Sitzung und Gesamtsumme. Da keine USt anfällt, ist Netto = Brutto.

10

Hinweis auf Steuerbefreiung

„Gemäß §4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerbefreit." – Pflichttext auf jeder Rechnung.

Eine vollständige Erläuterung aller Pflichtangaben finden Sie in unserem Ratgeber zu Pflichtangaben auf Rechnungen.

USt-Befreiung korrekt ausweisen

Als Logopäde sind Ihre Heilbehandlungen nach §4 Nr. 14 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Das bedeutet: Sie dürfen auf diesen Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen — weder als Betrag noch als Prozentsatz.

Pflichthinweis auf der Rechnung:
„Gemäß §4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerbefreit.“

Dieser Satz muss auf jeder Rechnung für Heilbehandlungen stehen. Er ersetzt die Angabe von Steuersatz und Steuerbetrag. Der Nettobetrag entspricht dem Bruttobetrag.

Möchten Sie prüfen, ob Ihre Leistung tatsächlich unter die Befreiung fällt? Nutzen Sie unseren kostenlosen USt-Befreiungscheck. Detaillierte Informationen zur Steuerbefreiung finden Sie in unserem Ratgeber zur Umsatzsteuerbefreiung für Heilberufe.

Muster-Rechnung für Logopäden

Eine typische Privatrechnung eines Logopäden enthält folgende Bestandteile. Beachten Sie besonders die Adressierung bei Kinderbehandlungen — Rechnungsempfänger sind die Erziehungsberechtigten:

Logopädische Praxis Lisa Muster

Sprachweg 15, 60311 Frankfurt am Main

Tel: 069 / 123 456 78 · E-Mail: praxis@muster-logopaedie.de

Steuernummer: 014/234/56789

Rechnungsempfänger

Familie Musterkind (für Tim Musterkind, geb. 15.03.2019)

Birkenallee 7, 60313 Frankfurt am Main

Rechnungsdaten

Rechnung Nr. 2026-0042

Datum: 15.01.2026

Leistungszeitraum: 02.01. – 14.01.2026

LeistungAnzahlEinzelpreisGesamt
Sprachtherapie (Artikulationsstörung), 45 Min.848,00 €384,00 €
Elternberatung, 30 Min.238,00 €76,00 €
Gesamtbetrag:460,00 €

Gemäß §4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerbefreit.

Mit der kostenlosen Rechnungsvorlage für Therapeuten können Sie solche Rechnungen in wenigen Minuten erstellen — oder noch schneller mit Invofy.

Häufige Fehler vermeiden

In der Praxis sehen wir immer wieder dieselben Fehler bei Logopädie-Rechnungen. Ein besonders häufiger Stolperstein: Bei der Behandlung von Kindern wird die Rechnung an das Kind statt an die Eltern adressiert. Vermeiden Sie diese fünf Klassiker:

1

Umsatzsteuer trotz Befreiung ausweisen

Wer fälschlicherweise 19 % USt auf einer Heilbehandlungs-Rechnung angibt, schuldet dem Finanzamt diesen Betrag. Prüfen Sie bei jeder Rechnung, ob die Befreiung greift.

2

Fehlender Hinweis auf §4 Nr. 14 UStG

Auch wenn keine USt ausgewiesen wird — der Grund dafür muss auf der Rechnung stehen. Ohne diesen Hinweis ist die Rechnung formal unvollständig.

3

Keine fortlaufende Rechnungsnummer

Jede Rechnung braucht eine eindeutige, fortlaufende Nummer. Lücken in der Nummerierung können bei einer Betriebsprüfung Fragen aufwerfen.

4

Leistungszeitraum fehlt

Das Rechnungsdatum allein reicht nicht. Sie müssen angeben, wann die Behandlungen stattgefunden haben — idealerweise mit konkreten Behandlungsterminen oder einem Zeitraum.

5

Unpräzise Leistungsbeschreibung

Schreiben Sie nicht einfach „Logopädie“. Benennen Sie die konkrete Störung (Artikulation, Stottern, Aphasie, Dysphagie etc.), die Behandlungsform und die Dauer.

Privatrechnung vs. Kassenabrechnung

Als Logopäde unterscheiden Sie grundsätzlich zwischen zwei Abrechnungswegen:

Kassenabrechnung

Abrechnung direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse über ein Abrechnungszentrum mit Positionsnummern. Hier stellen Sie keine Rechnung an den Patienten, sondern reichen die Behandlungsscheine ein. Invofy ist für diesen Weg nicht gedacht.

Privatrechnung

Rechnung direkt an den Patienten — bei Selbstzahlern, Privatpatienten oder Zusatzleistungen. Die VdAK-Sätze können als Orientierung dienen. Hier kommt Invofy ins Spiel: professionelle Rechnungen mit allen Pflichtangaben, USt-Befreiung und GoBD-Konformität.

Viele Logopäden haben einen gemischten Patientenstamm. Für die Privatpatienten und Selbstzahler erstellen Sie Rechnungen — und genau dafür ist Invofy optimiert. Speziell für Logopäden bieten wir auch eine eigene Landingpage mit allen relevanten Features.

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