Rechnung schreiben als Logopäde — Schritt-für-Schritt
Als Logopäde in eigener Praxis gehört das Erstellen von Privatrechnungen zum Alltag — ob für Selbstzahler, Privatpatienten oder Zusatzleistungen. Eine Besonderheit in der Logopädie: Viele Patienten sind Kinder, sodass die Rechnung an die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten adressiert werden muss. Welche Angaben sind Pflicht? Wie weisen Sie die Umsatzsteuerbefreiung korrekt aus? Und welche typischen Fehler — etwa die falsche Rechnungsadressierung bei Kinderbehandlungen — sollten Sie unbedingt vermeiden? Dieser Leitfaden beantwortet alle wichtigen Fragen praxisnah und verständlich.
Pflichtangaben auf der Logopädie-Rechnung
Auch wenn Sie als Logopäde von der Umsatzsteuer befreit sind, gelten die allgemeinen Rechnungsanforderungen nach §14 UStG. Folgende zehn Angaben müssen auf jeder Rechnung enthalten sein:
Vollständiger Name und Anschrift der Praxis
Ihr Praxisname, Vor- und Nachname, Straße, PLZ und Ort.
Vollständiger Name und Anschrift des Patienten bzw. Erziehungsberechtigten
Bei Kindern: Name und Adresse der Eltern oder Erziehungsberechtigten als Rechnungsempfänger.
Steuernummer oder USt-Identifikationsnummer
Ihre Steuernummer vom Finanzamt. Eine USt-ID ist bei steuerbefreiten Leistungen nicht erforderlich.
Rechnungsdatum
Das Datum, an dem die Rechnung ausgestellt wird.
Fortlaufende Rechnungsnummer
Eine eindeutige, fortlaufende Nummer ohne Lücken (z.B. 2026-0001, 2026-0002).
Bezeichnung der Leistung
Konkrete Behandlungsform: Sprachtherapie, Stimmtherapie, Schlucktherapie, Sprechtherapie etc. mit Dauer pro Sitzung.
Anzahl der Behandlungen
Wie viele Sitzungen wurden durchgeführt? Jede Behandlungsart separat aufführen.
Leistungszeitraum
Wann wurden die Behandlungen durchgeführt? Einzeldaten oder Zeitraum angeben.
Einzelpreis und Gesamtbetrag
Preis pro Sitzung und Gesamtsumme. Da keine USt anfällt, ist Netto = Brutto.
Hinweis auf Steuerbefreiung
„Gemäß §4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerbefreit." – Pflichttext auf jeder Rechnung.
Eine vollständige Erläuterung aller Pflichtangaben finden Sie in unserem Ratgeber zu Pflichtangaben auf Rechnungen.
USt-Befreiung korrekt ausweisen
Als Logopäde sind Ihre Heilbehandlungen nach §4 Nr. 14 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Das bedeutet: Sie dürfen auf diesen Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen — weder als Betrag noch als Prozentsatz.
Pflichthinweis auf der Rechnung:
„Gemäß §4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerbefreit.“
Dieser Satz muss auf jeder Rechnung für Heilbehandlungen stehen. Er ersetzt die Angabe von Steuersatz und Steuerbetrag. Der Nettobetrag entspricht dem Bruttobetrag.
Möchten Sie prüfen, ob Ihre Leistung tatsächlich unter die Befreiung fällt? Nutzen Sie unseren kostenlosen USt-Befreiungscheck. Detaillierte Informationen zur Steuerbefreiung finden Sie in unserem Ratgeber zur Umsatzsteuerbefreiung für Heilberufe.
Muster-Rechnung für Logopäden
Eine typische Privatrechnung eines Logopäden enthält folgende Bestandteile. Beachten Sie besonders die Adressierung bei Kinderbehandlungen — Rechnungsempfänger sind die Erziehungsberechtigten:
Logopädische Praxis Lisa Muster
Sprachweg 15, 60311 Frankfurt am Main
Tel: 069 / 123 456 78 · E-Mail: praxis@muster-logopaedie.de
Steuernummer: 014/234/56789
Rechnungsempfänger
Familie Musterkind (für Tim Musterkind, geb. 15.03.2019)
Birkenallee 7, 60313 Frankfurt am Main
Rechnungsdaten
Rechnung Nr. 2026-0042
Datum: 15.01.2026
Leistungszeitraum: 02.01. – 14.01.2026
| Leistung | Anzahl | Einzelpreis | Gesamt |
|---|---|---|---|
| Sprachtherapie (Artikulationsstörung), 45 Min. | 8 | 48,00 € | 384,00 € |
| Elternberatung, 30 Min. | 2 | 38,00 € | 76,00 € |
| Gesamtbetrag: | 460,00 € | ||
Gemäß §4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerbefreit.
Mit der kostenlosen Rechnungsvorlage für Therapeuten können Sie solche Rechnungen in wenigen Minuten erstellen — oder noch schneller mit Invofy.
Häufige Fehler vermeiden
In der Praxis sehen wir immer wieder dieselben Fehler bei Logopädie-Rechnungen. Ein besonders häufiger Stolperstein: Bei der Behandlung von Kindern wird die Rechnung an das Kind statt an die Eltern adressiert. Vermeiden Sie diese fünf Klassiker:
Umsatzsteuer trotz Befreiung ausweisen
Wer fälschlicherweise 19 % USt auf einer Heilbehandlungs-Rechnung angibt, schuldet dem Finanzamt diesen Betrag. Prüfen Sie bei jeder Rechnung, ob die Befreiung greift.
Fehlender Hinweis auf §4 Nr. 14 UStG
Auch wenn keine USt ausgewiesen wird — der Grund dafür muss auf der Rechnung stehen. Ohne diesen Hinweis ist die Rechnung formal unvollständig.
Keine fortlaufende Rechnungsnummer
Jede Rechnung braucht eine eindeutige, fortlaufende Nummer. Lücken in der Nummerierung können bei einer Betriebsprüfung Fragen aufwerfen.
Leistungszeitraum fehlt
Das Rechnungsdatum allein reicht nicht. Sie müssen angeben, wann die Behandlungen stattgefunden haben — idealerweise mit konkreten Behandlungsterminen oder einem Zeitraum.
Unpräzise Leistungsbeschreibung
Schreiben Sie nicht einfach „Logopädie“. Benennen Sie die konkrete Störung (Artikulation, Stottern, Aphasie, Dysphagie etc.), die Behandlungsform und die Dauer.
Privatrechnung vs. Kassenabrechnung
Als Logopäde unterscheiden Sie grundsätzlich zwischen zwei Abrechnungswegen:
Kassenabrechnung
Abrechnung direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse über ein Abrechnungszentrum mit Positionsnummern. Hier stellen Sie keine Rechnung an den Patienten, sondern reichen die Behandlungsscheine ein. Invofy ist für diesen Weg nicht gedacht.
Privatrechnung
Rechnung direkt an den Patienten — bei Selbstzahlern, Privatpatienten oder Zusatzleistungen. Die VdAK-Sätze können als Orientierung dienen. Hier kommt Invofy ins Spiel: professionelle Rechnungen mit allen Pflichtangaben, USt-Befreiung und GoBD-Konformität.
Viele Logopäden haben einen gemischten Patientenstamm. Für die Privatpatienten und Selbstzahler erstellen Sie Rechnungen — und genau dafür ist Invofy optimiert. Speziell für Logopäden bieten wir auch eine eigene Landingpage mit allen relevanten Features.