Muss ich als Physiotherapeut Umsatzsteuer berechnen?
Die kurze Antwort: Nein – für Heilbehandlungen nicht. Aber es gibt Ausnahmen. Erfahren Sie hier alles über die §4 Nr. 14 UStG und wie Invofy Ihnen die Unsicherheit nimmt.
Keine Kreditkarte erforderlich · Jederzeit kündbar · DSGVO-konform
Drei Situationen, die viele Praxisinhaber verunsichern.
Viele Physiotherapeuten sind unsicher, ob die Befreiung wirklich für alle ihre Leistungen gilt. Die Angst vor einer Nachzahlung ist real.
Welcher Hinweistext muss auf die Rechnung? Reicht „umsatzsteuerfrei“ oder muss der Paragraph genannt werden? Fehler können teuer werden.
Fitness-Kurse, Präventionsangebote, Wellness-Massagen – nicht alles ist befreit. Die Grauzone verunsichert viele Therapeuten.
Was das Gesetz sagt – und was es für Ihre Praxis bedeutet.
Nach §4 Nr. 14a UStG sind Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin von der Umsatzsteuer befreit, wenn sie von einem zugelassenen Heilberufler ausgeführt werden. Als Physiotherapeut mit staatlicher Anerkennung erfüllen Sie diese Voraussetzung.
Das bedeutet: Auf Rechnungen für Heilbehandlungen dürfen und müssen Sie keine Umsatzsteuer ausweisen. Stattdessen muss ein Hinweis auf die Steuerbefreiung erscheinen.
Auf jeder umsatzsteuerfreien Rechnung muss ein Hinweis auf die Steuerbefreiung stehen. Ohne diesen Hinweis könnte das Finanzamt die Befreiung anzweifeln.
Invofy hinterlegt diesen Hinweis automatisch auf jeder Rechnung, wenn Sie sich als Heilberufler registrieren. Sie müssen sich um nichts kümmern.
Drei Features, die Ihnen die Unsicherheit nehmen.
Registrieren Sie sich als Physiotherapeut und Invofy erkennt automatisch, dass Ihre Heilbehandlungen nach §4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerbefreit sind.
Der Hinweis „Umsatzsteuerfrei gemäß §4 Nr. 14a UStG“ wird automatisch auf jeder PDF-Rechnung platziert. Kein Vergessen, kein Fehltext.
Jede Rechnung ist unveränderlich, lückenlos nummeriert und mit Audit-Trail gesichert. Bei einer Betriebsprüfung sind Sie auf der sicheren Seite.
Alles, was Physiotherapeuten zur Umsatzsteuer wissen müssen.
Invofy hinterlegt die Steuerbefreiung automatisch. Sie konzentrieren sich auf Ihre Patienten – wir kümmern uns um die Rechnung.
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