§4 Nr. 14 UStG – Steuerbefreiung für Heilberufe

Physiotherapie Rechnung ohne MwSt

Muss ich als Physiotherapeut Umsatzsteuer berechnen?

Die kurze Antwort: Nein – für Heilbehandlungen nicht. Aber es gibt Ausnahmen. Erfahren Sie hier alles über die §4 Nr. 14 UStG und wie Invofy Ihnen die Unsicherheit nimmt.

Keine Kreditkarte erforderlich · Jederzeit kündbar · DSGVO-konform

Die Umsatzsteuer-Angst in der Physiotherapie

Drei Situationen, die viele Praxisinhaber verunsichern.

„Bin ich wirklich befreit?“

Viele Physiotherapeuten sind unsicher, ob die Befreiung wirklich für alle ihre Leistungen gilt. Die Angst vor einer Nachzahlung ist real.

„Was schreibe ich auf die Rechnung?“

Welcher Hinweistext muss auf die Rechnung? Reicht „umsatzsteuerfrei“ oder muss der Paragraph genannt werden? Fehler können teuer werden.

„Was ist mit Wellness?“

Fitness-Kurse, Präventionsangebote, Wellness-Massagen – nicht alles ist befreit. Die Grauzone verunsichert viele Therapeuten.

§4 Nr. 14 UStG einfach erklärt

Was das Gesetz sagt – und was es für Ihre Praxis bedeutet.

Was sagt das Gesetz?

Nach §4 Nr. 14a UStG sind Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin von der Umsatzsteuer befreit, wenn sie von einem zugelassenen Heilberufler ausgeführt werden. Als Physiotherapeut mit staatlicher Anerkennung erfüllen Sie diese Voraussetzung.

Das bedeutet: Auf Rechnungen für Heilbehandlungen dürfen und müssen Sie keine Umsatzsteuer ausweisen. Stattdessen muss ein Hinweis auf die Steuerbefreiung erscheinen.

Befreit (ohne MwSt)

  • Manuelle Therapie
  • Krankengymnastik
  • Lymphdrainage
  • Massage auf Rezept
  • Bobath-Therapie
  • Elektrotherapie / Wärmetherapie

Nicht befreit (mit MwSt)

  • Wellness-Massagen (ohne Verordnung)
  • Fitness-Kurse & Personal Training
  • Geräteverleih / Hilfsmittelverkauf
  • Gutscheinverkauf für Massagen
  • Raumvermietung an andere Therapeuten
  • Präventionskurse ohne ärztliche Verordnung

Was muss auf der Rechnung stehen?

Auf jeder umsatzsteuerfreien Rechnung muss ein Hinweis auf die Steuerbefreiung stehen. Ohne diesen Hinweis könnte das Finanzamt die Befreiung anzweifeln.

„Umsatzsteuerfrei gemäß §4 Nr. 14a UStG“

Invofy hinterlegt diesen Hinweis automatisch auf jeder Rechnung, wenn Sie sich als Heilberufler registrieren. Sie müssen sich um nichts kümmern.

Wie Invofy die USt-Problematik löst

Drei Features, die Ihnen die Unsicherheit nehmen.

Automatische USt-Erkennung

Registrieren Sie sich als Physiotherapeut und Invofy erkennt automatisch, dass Ihre Heilbehandlungen nach §4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerbefreit sind.

Korrekter Rechnungstext

Der Hinweis „Umsatzsteuerfrei gemäß §4 Nr. 14a UStG“ wird automatisch auf jeder PDF-Rechnung platziert. Kein Vergessen, kein Fehltext.

Prüfungssicher & GoBD-konform

Jede Rechnung ist unveränderlich, lückenlos nummeriert und mit Audit-Trail gesichert. Bei einer Betriebsprüfung sind Sie auf der sicheren Seite.

Häufige Fragen zur USt-Befreiung

Alles, was Physiotherapeuten zur Umsatzsteuer wissen müssen.

Nie wieder Unsicherheit bei der Umsatzsteuer

Invofy hinterlegt die Steuerbefreiung automatisch. Sie konzentrieren sich auf Ihre Patienten – wir kümmern uns um die Rechnung.

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Noch Fragen? hallo@invofy.de

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